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29.11.2015
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29.11.2015

Leiharbeit und Werksverträge – neuer Gesetzesentwurf

29.11.2015
Der langersehnte Gesetzesentwurf zu Werkverträgen und zur Leiharbeit soll nun endlich vorliegen. Dies bestätigen gleich mehrere Nachrichtenagenturen. Durch diesen Entwurf soll im Koalitionsvertrag eine neue Festlegung umgesetzt werden. Der exakte Wortlaut des Gesetzesentwurfs ist anscheinend bisher noch nicht in die Öffentlichkeit gelangt. Im Hinblick auf einen aktuellen Bericht in Spiegel Online vom 16.11.2015 lassen sich die wichtigsten Punkte des Entwurfs zusammenfassen.
 
Zeitliche Begrenzung und Gleichstellung der Bezahlung
Der Kernpunkt des neuen Gesetzesentwurfs ist eine generelle Begrenzung der Leiharbeit auf eine maximale Dauer von 18 Monaten. In den Tarifverträgen können natürlich dennoch abweichende Regeln zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Dies soll in Zukunft auch zusätzlich für
die Haustarifverträge gelten. Eine maximale Obergrenze für diese Fälle wird in den Entwurf anscheinend noch nicht genannt. Sollte dies so umgesetzt werden, dann ist das ein wirklich bemerkenswertes Zugeständnis an die Seite der Arbeitgeber. Die Leiharbeitnehmer müssen im Hinblick auf die Bezahlung bereits schon nach 9 Monaten mit allen anderen Arbeitnehmern gleichgestellt werden. Tarifgebundene Unternehmen haben aber auch hier die Möglichkeit, abweichende Regeln festzulegen. Sollte es im Rahmen eines Zuschlagstarifvertrages vereinbart werden, dass der Lohn bereits vor den 9 Monaten aufgestockt wird, dann greift der Anspruch auf die gleiche Bezahlung (Equal Pay) erst nach einer Dauer von 12 Monaten.
 
Keine Streikbrecher und mehr Transparenz
Der forcierte Einsatz von Leiharbeitnehmern, die in die Rolle von Streikbrechern schlüpfen, kann Medienberichte zufolge durch den Gesetzesentwurf verhindert werden. Tritt das neue Gesetz am 1. Januar 2017 in Kraft, dann soll dies nicht mehr möglich sein. Im Hinblick auf das Verfassungsrecht in Deutschland ist diese Regelung auf jeden Fall fragwürdig. In Zukunft soll es durch das neue Gesetz deutlich mehr Transparenz bei den Werkverträgen geben. Die Betriebs- und Personalräte sollen in Zukunft über die genaue Zahl der Werkvertragsarbeiter und über ihre rechtliche Grundlage detailliert informiert werden. Ministerin Andrea Nahles will in Zukunft die einschlägigen Gerichtsurteile, die zur Abgrenzung von Dienstverträgen getätigt wurden, im deutschen Gesetz niederlegen. Auch in diesem Teil sieht der Gesetzesentwurf eher etwas moderat aus, denn er geht nicht über ein reines Unterrichtungsrecht hinaus. Genauere Informationen und Details können allerdings erst genannt werden, wenn der genaue Wortlaut des Gesetzesentwurfs bekannt geworden ist. Dies wird aber mit ziemlicher Sicherheit innerhalb kurzer Zeit geschehen. Bevor der Entwurf zu einem Regierungsentwurf wird und in das Gesetzgebungsvergaben gelangt, muss der vorgelegte Entwurf zuerst in die Ressortabstimmung gehen.
 
Anwaltliche Hilfe ist für Leiharbeitsnehmer ratsam
Als Leiharbeitnehmer wird sich für sie einiges ändern, falls aus dem Gesetzesentwurf ein neues Gesetz wird. Laut der Medienberichte ist eine Umsetzung sehr wahrscheinlich. Wir raten Ihnen auf jeden Fall, sich gut auf die zukünftige Gesetzesänderung vorzubereiten. Am besten lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag im Hinblick auf die kommenden Änderungen von uns überprüfen. Wir können zeitnah für Sie feststellen, ob sich für Sie etwas in Zukunft ändern wird und was Sie beachten müssen.

 
Alles zur Kündigung oder andere arbeitsrechtliche Informationen finden Sie auch im Rechtsgebiet Arbeitsrecht.

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