Es werden jedes Jahr über eine halbe Millionen neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Bei der Gestaltung von Ausbildungsverträgen gibt es für den Arbeitgeber Wichtiges zu beachten, denn Fehler könnten langfristig teure Konsequenzen haben. Wir empfehlen Ihnen vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages, die Inhalte und Gestaltung durch einen erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen.
Nach §10 Berufsbildungsgesetz (BBIG) hat jeder Auszubildende einen Anspruch auf einen schriftlichen Ausbildungsvertrag. Der Ausbildungsvertrag muss die folgenden Inhalte mindestens beinhalten.
Im Ausbildungsvertrag muss genau festgelegt sein, was der Auszubildende während der Ausbildungszeit lernen wird, was das eigentliche Ziel der Ausbildung ist und welche Tätigkeiten zur Erreichung von ihm verlangt werden. Zusätzlich sollten die erforderlichen Ausbildungsmaßnahem außerhalb der Ausbildungsstätte wie z.B. Berufsschule genannt werden.
Weitere wichtige Inhalte des Ausbildungsvertrags sind Angaben zur Dauer und Beginn der Ausbildung, zur Dauer der regelmäßigen täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit, zur Dauer der Probezeit, zum Urlaubsanspruch, zur Höhe der Vergütung sowie Zeitpunkt der Zahlung und zu den Voraussetzungen einer Kündigung. Außerdem muss der Arbeitgeber den Auszubildenden im Ausbildungsvertrag auf geltende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen hinweisen.
Bei den Vertragsinhalten spielt das Alter des Auszubildenden eine wichtige Rolle, denn es gibt unterschiedliche gesetzliche Regelungen für minderjährige und volljährige Auszubildende. So haben Auszubildende, die beispielsweise am Anfang des Kalenderjahres unter 16 sind einen gesetzlichen Urlaubsanspruch auf mindestens 30 Werktage (5 Wochen) während volljährige Auszubildende einen Urlaubsanspruch auf mindestens 24 Werktage (4 Wochen) haben. Außerdem stehen minderjährigen Jugendlichen kürzere Arbeitszeiten und längere Pausen zu, die im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt sind.
Auch das Urheberrecht sollte schon zu Beginn der Ausbildung im Vertrag geregelt sein, damit es später zu keinen Unklarheiten kommt.
Nutzen Sie für die Gestaltung des Ausbildungsvertrages keine vorgefertigten Muster, um sich kurzfristig Arbeit zu ersparen. Langfristig könnte Ihnen dadurch ein zusätzlicher Aufwand und damit verbundende Kosten entstehen. Nutzen Sie lieber die Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen eines individuellen Ausbildungsvertrags, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
Wir empfehlen Ihnen bei der Gestaltung eines bestmöglichen Ausbildungsvertrags die professionelle Beratung durch einen in diesem Rechtsgebiet erfahrenen Anwalt. Nutzen Sie hierzu unsere kostenlose Erstberatung, wir helfen Ihnen gerne! Unsere Durchwahl lautet 02461/8081. Sie könne auch einfach unser unten stehendes Kontaktformular verwenden.
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