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Legt VW Berufung gegen das Hammer-Urteil ein?

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Bild: villorejo / Shutterstock.com
 
Wie wir bereits letzte Woche berichteten, hat das Landgericht München einen Händler zur Rücknahme eines manipulierten Fahrzeugs bei gleichzeitiger Erstattung des Kaufpreises verurteilt. Damit bestätigten die Richter unsere Rechtsauffassung im Abgasskandal von Volkswagen. Insgesamt erhielt das klagende Ehepaar den vollen Kaufpreis von circa 18.000 Euro plus Zinsen zurück. Nach offiziellen Angaben will Volkswagen aber gegen das Urteil in Berufung gehen.
 

Wie sehen die Chancen einer Berufung aus?

 
Das Gericht hatte unsere Rechtseinschätzung bestätigt und entschieden, dass es sich bei den Manipulationen um einen Mangel handele. Demnach könnten nicht nur Gewährleistungsrechte sondern auch Rücktrittsrechte geltend gemacht werden. Im Detail erklärten die Richter, dass der Händler über ein Jahr lang Zeit zur Behebung des Mangels gehabt habe und diese Frist verstrichen sei.
 
Aus unserer Sicht wird auch eine Berufung keinen Erfolg haben. Schließlich handelt es sich um einen erheblichen Mangel. Das Ehepaar hatte den Wagen unter anderem wegen der guten Abgaswerte angeschafft. Demnach hat das Landgericht die rechtserheblichen Tatsachen richtig bewertet.
 

Was können Kunden jetzt tun?

 
Wir weisen noch einmal deutlich darauf hin, dass etwaige Mängel gerade im Rahmen der Rückrufaktionen nur auf Kosten anderer Mängel ausgebessert werden können. So ist vor allem mit einem erhöhten Spritverbrauch nach der technischen Umrüstung zu rechnen. Das wiederum würde die oben beschriebenen Rechte auslösen und mit einem erheblichen Mehrwert für Geschädigte verbunden sein.
 
Schließlich zeigt die aktuelle Rechtsprechung, dass auch die Rechtsschutzversicherungen die Kosten zur gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung übernehmen müssen. So muss im Zweifel gegen ihre Versicherung eine Deckungsklage angestrengt werden. Lassen Sie sich also von dem Vorgehen oder der Verweigerung Ihres Rechtsschutzversicherers nicht abschrecken. Für eine kostenlose Ersteinschätzung stehen wir Ihnen von der Kanzlei Mingers & Kreuzer natürlich gerne zur Verfügung. Wir vertreten bereits eine Vielzahl von Mandanten und kämpfen zudem als Mitglied des Fachkreises „Abgasskandal“ für Ihr Recht. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Wie es mit einer möglichen Berufung weitergeht, erfahren Sie in unserer Rubrik zum Abgasskandal. Nützliche Tipps finden Sie auch auf unserem You-Tube-Kanal.

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