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OLG Karlsruhe: Keine Nutzungsentschädigung im Abgasskandal nötig!

29.05.2019

Bild: LanaElcova / shutterstock.com
 
Am 24.5.2019 kam es zu gleich drei Urteilen des OLGs im Abgasskandal. Durch diese Entscheidungen dürften die Sorgen für VW, Mercedes und Audi immer größer werden.
 
 

Kunden müssen keine Nutzungsentschädigung zahlen

 
Bislang war es gängige Praxis, dass Betroffene des Diesel-Abgasskandals bei erfolgreicher Klage das Auto abgegeben dürfen und im Gegenzug den Kaufpreis zurückerhalten. Zusätzlich muss der Autofahrer jedoch noch eine sogenannte Nutzungsentschädigung zahlen, da dieser das Fahrzeug eine längere Zeit fuhr.
 
Auf diese verpflichtende Zahlung verzichtete jetzt jedoch erstmals ein Oberlandesgericht. In allen drei Fällen müssen die vom Abgasskandal betroffenen Kläger nun keine Nutzungsentschädigung zahlen.
 
 

Kläger bekommen Neuwagen geliefert

 
Neben der nicht zu zahlenden Nutzungsentschädigung bekommen die Kläger dank des Oberlandesgerichts nun auch einen Neuwagen geliefert. Das neue Auto entspricht demselben Modell und ist selbstverständlich manipulationsfrei.
 
Die drei Fahrzeuge, um die es in diesem Prozess ging, wurden bereits zwischen 130 000 und 200 000 Kilometer gefahren, weshalb die Nutzungsentschädigung eher höher ausgefallen wäre. Durch das Urteil sparen sich die Fahrer des Audi A3s, VW Sharans und VW Tourans diese Zahlung.
 
 

Mögliche Folgen für weitere Prozesse

 
Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für bundesweite Verhandlungen haben. Aktuell laufen tausende Verfahren gegen die großen Hersteller mit insgesamt Millionenforderungen. Da Entscheidungen der Oberlandesgerichte in ganz Deutschland genau beobachtet werden, könnte das Urteil sogar andere Gerichte dazu veranlassen, ähnlich zu urteilen.
 
VW kündigte allerdings schon an, in Revision gehen zu wollen. Zuvor zog ein weiterer Kläger die Klage aufgrund eines zuvor geschlossenen Vergleiches zurück.
 
 

So können auch Sie gegen VW vorgehen!

 
Für Sie als betroffene Person existieren zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen, woraufhin Sie die bereits gezahlten Raten zurückerhalten. Im Gegenzug zahlen Sie eine Nutzungsentschädigung, aber können Ihr Schummel-Auto abgeben.
 
Auf unserer Website können Sie Ihren Anspruch kostenfrei prüfen lassen: https://recht-einfach.de/widerruf-autokredit/
 
Die zweite Möglichkeit ist die Rückabwicklung Ihres Vertrages. So werden Sie Ihr Auto los und bekommen den vollen Kaufpreis erstattet. Die aktuellen Urteile im Abgasskandal versprechen nur Gutes.
 
Auch diesen möglichen Anspruch können Sie kostenfrei bei uns prüfen lassen: https://recht-einfach.de/diesel-abgasskandal3/
 
 
Das könnte Sie ebenfalls interessieren: 

 
Bei weiteren Fragen zum Thema “Diesel-Abgasskandal”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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