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Klage-Welle gegen Daimler: LG Stuttgart steht vor einer großen Herausforderung!

02.08.2019

Bild: Tobias Arhelger / shutterstock.com
 
Die Zahl der Klagen im Diesel-Abgasskandal ist deutlich gestiegen. Dies bekommt nun auch das Landgericht Stuttgart zu spüren, welches alleine im ersten Halbjahr 1100 Klagen registrierte!
 
 

Gerichte stehen vor neuer Aufgabe

 
In diesem Jahr müssen sich die Gerichte auf einige Änderungen einstellen. Zum einen steigt die Anzahl der Klagen im Abgasskandal. Im gesamten Jahr 2018 beschäftigte sich das Landgericht Stuttgart mit 1900 Klagen, nun waren es alleine im ersten Halbjahr 1100. Diese setzen sich aus Klagen auf Schadensersatz und Widerruf zusammen.
 
Zum anderen richten sich die meisten Klagen nun gegen den Daimler Konzern. In den Vorjahren lag der Fokus eher auf Volkswagen. 2018 versuchten noch 1500 Kläger ihre Recht gegenüber VW einzuklagen. Im ersten Halbjahr 2019 reduzierte sich dies auf 300 Klagen.
 
 

Große Unterschiede zwischen den Prozessen

 
Besonders die Verschiebung von VW zu Daimler stellt die Gerichte vor eine große Herausforderung. Grund dafür sind große Unterschiede zwischen jeweiligen Verfahren. Während VW-Prozesse schon im Vorhinein so gut wie entschieden sind, muss der Sachverhalt bei Daimler-Klagen erst noch geklärt werden. Daher müssen die Klagen einzeln durch individuelle Gutachten entschieden werden. Dieser erhöhte Aufwand ist mit der aktuellen Kapazität des Gerichtes kaum zu bewältigen, weshalb sich das Gericht wohl verstärken muss.
 
Da VW bereits hohe Strafen und Bußgelder begleichen musste und den Betrug in den USA bereits zugab, stehen die Chancen bei derartigen Klagen vergleichsweise gut. Daimler hingegen kam bisher ohne Strafzahlung und Geständnis aus, weshalb diese Verfahren noch komplett offen sind.
 
 

So können Sie Ihren Anspruch geltend machen!

 
Für Betroffene des Abgasskandals existieren zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen, woraufhin Sie die bereits gezahlten Raten zurückerhalten. Im Gegenzug zahlen Sie eine Nutzungsentschädigung, aber können Ihr Schummel-Auto abgeben.
 
Auf unserer Website können Sie Ihren Anspruch kostenfrei prüfen lassen: https://recht-einfach.de/widerruf-autokredit/
 
Die zweite Möglichkeit ist die Rückabwicklung Ihres Vertrages. So werden Sie Ihr Auto los und bekommen den vollen Kaufpreis erstattet. Die aktuellen Urteile im Abgasskandal versprechen nur Gutes.
 
Auch diesen möglichen Anspruch können Sie kostenfrei bei uns prüfen lassen: https://recht-einfach.de/diesel-abgasskandal3/
 
 
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

 
Bei weiteren Fragen zum Thema “Abgasskandal”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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