Bild: Scott Maxwell LuMaxArt/shutterstock.com
Das Thema Musterfeststellungsklage beschäftigt die Bundesregierung nicht erst seit gestern. Am heutigen Mittwoch hat man in Berlin endlich einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der den Verbrauchern die Geltendmachung von Schadensersatz deutlich erleichtern soll. Nicht zuletzt deswegen könnte man den Entwurf auch als kleinen Sieg der Verbraucherschützer sehen. Wir erklären, wie ein solches Verfahren den Verbrauchern konkret helfen kann, welche Hürden es zu überwinden gilt und ob auch VW-Kunden hiervon profitieren.
Die Schlagkraft der Verbraucher erhöht sich durch eine Musterfeststellungsklage deutlich. Geschädigte können künftig im Verbund von zehn Personen sowie nach Klageeinreichung mindestens weiteren 40 Personen gegen Konzerne auf Schadensersatz klagen. Die entscheidenden Beweisfragen müssen also nicht jedes Mal aufs Neue entschieden werden. Anders als in den USA (sog. „class action“ oder Sammelklage) kann die Musterfeststellungsklage aber nicht von jedermann eingereicht werden, sie unterliegt vielmehr speziellen Voraussetzungen. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Richter nicht über die individuellen Schadensersatzhöhen entscheiden.
Neben der numerischen Voraussetzung hat der Gesetzgeber dahingehend Einschränkungen getroffen, dass nur bestimmte Verbände wie zum Beispiel Verbraucherzentralen klagen können. An die Verbandsstrukturen sind wiederum weitere Bedingungen geknüpft. Solche können die Verbandsstärke (Mitgliedschaft) sowie die Dauer des Bestehens betreffen. Helfen kann die neue Klageart zum Beispiel im Kampf gegen Energiekonzerne hinsichtlich überhöhter Preise oder unfairer Vertragsklauseln von Reiseunternehmen.
Die erste große Musterfeststellungsklage wird aller Voraussicht nach VW treffen. Circa zwei Millionen Dieselfahrer könnten hiervon profitieren. Doch die Zeit rennt. Eine Musterfeststellungsklage ist ab November möglich, die Verjährungsfristen im VW-Skandal laufen bis Ende des Jahres. Es ist also Eile geboten. Der große Vorteil der Klage ist aber, dass mit deren Einreichung die Verjährung für alle Beteiligten ausgesetzt ist und die Verbraucher das Prozessrisiko nicht tragen. So gesehen kann man die Musterfeststellungsklage –trotz ihrer Einschränkungen in Bezug auf das Klagerecht –vor allem als Sieg der Verbraucher feiern.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Musterfeststellungsklage oder dem VW-Abgasskandal haben, stehen wir jederzeit für Sie zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder unter info@mingers-kreuzer.de.
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