Das Amtsgericht Braunschweig hat kürzlich eine wegweisende Entscheidung im Filesharing gefällt.
Demnach haften Anschlussinhaber nicht, wenn sie glaubhaft machen können, dass eine Sicherheitslücke seitensdes Routers (oder dessen Firmware) Dritten die Möglichkeit eröffnet habe den Anschluss zu nutzen und entsprechend illegale Dinge wie das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Filmen in Tauschbörsen (Filesharing) dort zu verrichten.
Dies zeigt, dass die Gerichte immer kompetenter und lebensnaher internetrechtliche Sachverhalte auslegen, was letzten Endes den Verbrauchern zu Gute kommt und langfristig den Abmahnanwälten das Leben schwer machen wird.
Daher lohnt es sich wieder einmal mehr einen kompetenten Rechtsanwalt zum Filesharing an seiner Seite zu haben, wenn eine unberechtigte Abmahnung ins Haus flattert.
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