Dass auch besonders ehrverletzende Beleidigungen kein direkter Kündigungsgrund sind entschied das LAG Rheinlandpfalz vergangene Woche.
Es verhandelte einen Fall, in dem ein Mitarbeiter seinen Chef unter anderem als „Psychopathen und Arschloch“ betitelt hatte. Dies hatte er jedoch wohlgemerkt unter Kollegen in einem Rauchercontainer getan um seinem vorausgegangenen Streit mit dem Chef Luft zu machen, bei dem er sich wie noch nie zuvor gedemütigt gefühlt hatte.
Nachdem die Kollegen ihn verpetzten kündigte der Arbeitgeber ihm sowohl außerordentlich als auch ordentlich. Beide Kündigungen seien unwirksam entschieden die Richter. Eine Abmahnung wäre in diesem Fall ausreichend gewesen. Der Arbeitnehmer habe seinen Vorgesetzten nicht direkt beleidigt und nur in einem vertrauten kleinen Kreis, in dem er darauf vertrauen durfte, dass der Betriebsfrieden nicht gestört werde.
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