Über Deutschland ziehen immer noch starke Stürme hinweg, die schwere Schäden hinterlassen. Wir klären auf, wie Sie sich vor den finanziellen Folgen schützen können.
Die Bild spricht schon von der „Jahrhundertflut in Deutschland“ und es ist kein Ende in Sicht. „Gewitter, heftiger Regen und Sturm haben in Baden Württemberg, Hessen und Bayern schwere Schäden angerichtet. Es gibt Tote und Verletzte. Die Behörden rechnen mit weiter steigenden Wasserständen an mehreren Flüssen.“, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 30.05.2016. Doch der Regen will erstmal nicht aufhören, was zu weiteren bedrohlichen Überschwemmungen führen kann.
Als Opfer einer Hochwasserkatastrophe oder anderen Folgen dieses fürchterlichen Wetters, sollten sie zügig vorgehen. Halten sie den Schaden und die Schadensursachen schriftlich oder in Form von Fotos fest. Nach Absprache mit einem Anwalt, rentiert es sich oft ein Substantiierungsgutachten anfertigen zu lassen. Auch eine Anmeldung des Schadens bei allen passenden Versichern sollte schnellstmöglich geschehen. Ein spezialisierter Anwalt sollte Sie ebenfalls bei der Schadensregulierung unterstützen.
Doch selbst, wenn Sie alles ordnungsgemäß dokumentiert haben, kann es sein, dass Ihre Versicherung den Schaden nicht bezahlt.
Das plausibelste wäre es, die Ansprüche gegenüber dem Gebäudeversicherer und Hausratsversicherer geltend zu machen. Jedoch übernimmt die Hausratsversicherung nur die Haftung für Schäden an Einrichtungs-, Gebrauchs-, und Verbrauchsgegenständen eines Haushaltes durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Feuer, Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus und nur wenn das Gebäude durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser beschädigt wurde, greift die Gebäudeversicherung.
Das bedeutet, dass Schäden durch Starkregen, Hochwasser und Überschwemmungen nicht zwangsläufig mitversichert sind. Es muss außerdem der Elementarschadenschutz vereinbart worden sein, durch den der Eigentümer gegen die finanziellen Folgen von Naturkatstrophen versichert ist.
Mit der Elementarschadenversicherung werden Naturereignisse vom Versicherungsschutz erfasst. Unter Naturereignisse fallen nicht nur die aktuellen Gefahren Starkregen, Überschwemmungen, Rückstau und Hochwasser, sondern auch Blitzschläge, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkungen, Erdbeben und Vulkanausbrüche.
Damit trägt der Versicherte nur einen Teil des Schadens.
Die Elementarschadenversicherung kann jedoch nur in Kombination mit einer Wohngebäude- oder Hausratsversicherung abgeschlossen werden und wird bereits öfter in diese miteingeschlossen, so dass sie bei keinem Interesse, eindeutig ausgeschlossen werden muss.
Wenn Sie vom Hochwasser betroffen sind und keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben, könnten Sie vielleicht trotzdem den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. Seit 2007 herrschen nämlich umfangreiche Aufklärungs- und Beratungspflichten für Versicherer und Versicherungsvermittler. Wenn beim Abschluss der Gebäude- und Hausratsversicherung nicht über die Elementarschadensversicherung gegen Schäden verursacht durch Hochwasser, Starkregen, Überschwemmungen o.ä. aufgeklärt wurde, haftet der Vermittler bzw. Versicherer auf Schadenersatz (§§ 6,59, 63 VVG). Vor allem in gefährdeten Gebieten muss der zusätzliche Versicherungsschutz empfohlen werden.
Wenn keine Aufklärung stattgefunden hat, ist der Versicherte so zu behandeln, als hätte er die Elementarschadenversicherung abgeschlossen.
Da Versicherungen beim Schadensfall eher auf eine erfolgreiche Abwehr von Ansprüchen spekulieren, ist es ratsam den Versicherung mit einem fachkundigem Unterstützer entgegenzutreten. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Für eine kostenlose Erstberatung wenden Sie sich telefonisch unter 02461/8081 an uns oder füllen sie das unten anhängende Formular aus.
Weitere Informationen zur Haftungsfrage bei Sturmschäden finden Sie hier.
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