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Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz, die heute stattgefunden hat, auf neue verschärfte Corona-Maßnahmen geeinigt. Kommt die allgemeine Impfpflicht? Können Großveranstaltungen weiterhin stattfinden? Wo gilt in Zukunft alles die 2G-Regel? Die Antworten liefern wir Ihnen im Folgenden!

2G-Regel im Einzelhandel sowie im Freizeit- und Kulturbereich!

Zur Eindämmung der Pandemie haben sich heute die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), ihr voraussichtlicher Nachfolger Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Bundesländer zusammengefunden und neue verschärfte Maßnahmen beschlossen. Eine eindringliche Mahnung leitet die Bund-Länder-Runde ein: die Lage sei ernst, so Merkel. Es sei ein „Akt der nationalen Solidarität“ nötig. Scholz appelliert an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen. Laut dem Ministerpräsidenten des Landes NRW Hendrik Wüst (CDU) liegen noch schwere Wochen vor uns.

Wie bereits am Dienstag angekündigt wird die 2G-Regel ausgeweitet. Unabhängig von der Inzidenz haben bundesweit nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zum Einzelhandel. Die Kontrolle erfolgt durch die Geschäfte selbst. Von dieser Regelung ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie etwa Apotheken und Supermärkte.
Die 2G-Regel wird ebenfalls bundesweit im Freizeit- und Kulturbereich eingeführt. Ungeimpfte können somit keine Kinos, Theater, Gaststätten etc. besuchen. Auf Kultur- und Freizeitveranstaltungen könnte sogar 2G+ möglich sein. Das heißt, es könnte zusätzlich ein Test verlangt werden.

Böllerverbot an Silvester – Was gilt für Clubs und Großveranstaltungen?

Steigt die 7-Tage-Inzidenz auf über 350, müssen Clubs und Diskotheken in Innenräumen schließen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30-50 % der Kapazität genutzt werden – die maximale Obergrenze sind 5.000 Zuschauer. Dieselbe Kapazitätsbeschränkung gilt auch im Freien, bei maximal 15.000 Zuschauern. Dabei gilt Maskenpflicht. Zudem ist hier 2G+ möglich. Allerdings müssen Länder mit hohem Infektionsgeschehen Veranstaltungen nach Möglichkeit absagen oder Sportveranstaltungen ohne Zuschauer stattfinden lassen.

Maskenpflicht gilt ebenfalls für alle Klassenstufen in den Schulen.

Für den Jahreswechsel herrscht ein An- und Versammlungsverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten. Angesichts der hohen Verletzungsgefahr und der bereits sehr hohen Belastung des Gesundheitssystems wird dringend davon abgeraten, bereits erworbenes Silvesterfeuerwerk zu zünden. Die Unternehmen sollen eine Kompensation erhalten.

Verschärfte Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte!

Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum, an denen Umgeimpfte teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, gelten Ehegatten sowie Lebenspartner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als ein Haushalt.

Diese Regelung gilt hingegen nicht für Geimpfte oder Genesene: liegt die Inzidenz bei über 350 gilt für private Treffen eine Obergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Freien. Sobald nur eine Person ungeimpft ist, greift für die ganze Gruppe die Regelung für Ungeimpfte.

Impfkampagne – Auch Apotheker, Zahnärzte und Pflegekräfte dürfen impfen!

Bund und Länder wollen noch bis zum Jahresende bis zu 30 Millionen Impfungen erreichen. Bis Weihnachten soll allen Bürgern eine Erst-, Zweit oder Auffrischungsimpfung ermöglicht werden. Derzeit sind etwa 68,7 % der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft. Im Bundeskanzleramt befasst sich ein Krisenstab mit der frühzeitigen Verhinderung von Problemen bei der Impfstofflieferung und -verteilung. Um das Impftempo anzuziehen sollen in Zukunft auch Apotheker, Zahnärzte und Pflegefachkräfte impfen dürfen.

Zudem wurde eine Veränderung der Geltungszeit des Impfstatus vorgenommen. Da der Impfschutz im Laufe der Zeit nachlässt, soll er nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums aufgefrischt werden. Ansonsten verliert der Impfstatus seine Anerkennung als „vollständig“. Eine genaue Zeitvorgabe gibt es noch nicht. Bund und Länder verweisen hier auf die EU-Ebene, wo eine Begrenzung auf neun Monate diskutiert wird. in den nächsten Wochen wollen sie sich über eine Regelung für Deutschland verständigen.

Zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht!

Der Bund will eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa für Beschäftigte von Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen. Darüber hinaus will er zeitnah über eine Impfpflicht entscheiden. Diese könnte ab Februar 2022 greifen. Sie könne in Kraft treten, sobald alle, die geimpft werden sollen, auch geimpft werden können. Der Ethikrat soll bis Jahresende diesbezüglich eine Empfehlung abgeben.

Bund und Länder wollen das Infektionsschutzgesetz (ifSG) überarbeiten. Die bis zum 15. Dezember geltende Übergangsfrist für Maßnahmen nach dem alten Infektionsschutzgesetz soll zudem verlängert werden.

Die neu beschlossenen Regelungen müssen von den Ländern umgesetzt werden. Somit ist noch unklar, ab wann sie genau gelten. Da es sich dabei um Mindeststandards handelt, sollen die einzelnen Bundesländer auch angemessene zusätzliche Maßnahmen treffen können.

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