Bild: Diego Cervo / Shutterstock.com
In den Sommermonaten übersteigen die Temperaturen gerne mal die 30 Grad-Grenze. Vor allem in den letzten Jahren sind die Sommer immer heißer und trockener geworden. Unerträglich kann es für viele dann auch am Arbeitsplatz werden! Doch gibt es für Arbeitnehmer eigentlich Hitzefrei? Wie Ihre Rechte aussehen, wenn die Raumtemperaturen steigen, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Hitzefrei, wie in der Schule, kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht. Dennoch sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Gesundheit von Arbeitnehmern zu gewährleisten und zu schützen!
Ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius sollte ein Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen. Rechtlich gesehen muss er dies aber erst ab 30 Grad Celsius tun!
Arbeitsräume sind bei einer Raumtemperatur von über 35 Grad nicht mehr zum Arbeiten geeignet.
In § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist verankert, dass Ihr Chef in der Pflicht steht, Sie vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen! Daher müssen laut Arbeitsstättenverordnung die Arbeitsräume während der Nutzungsdauer eine solch zuträgliche Raumtemperatur haben, die die Gesundheit nicht gefährdet. Das Ganze, sofern aus betriebstechnischer Sicht keine hohe Raumtemperatur notwendig ist!
Die Richtlinie Arbeitsstättenregel ASR A3.5 definiert die erlaubte Raumtemperatur in vier Stufen: Eine Raumtemperatur bis 26 Grad Celsius, von 26 Grad bis 30 Grad Celsius sowie von 30 Grad bis 35 Grad Celsius und über 35 Grad Celsius. Damit die zulässige Raumtemperatur ermittelt werden kann, muss ein Auge auf die Lufttemperatur am Arbeitsplatz geworfen werden. Arbeitsplätze mit hoher Luftfeuchtigkeit, starkem Luftzug oder Wärmestrahlen müssen gesondert beurteilt werden!
Doch grundsätzlich sollte die Raumtemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Wenn diese Grenze überschritten wird, dann „soll“ der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen.
Die Richtlinie zählt zu den Maßnahmen, die Ihr Chef ergreifen soll, beispielhaft Folgende auf:
Zum einen eine effektive Steuerung des Sonnenschutzes, wie Jalousien. Diese sollen auch nach der Arbeitszeit geschlossen sein.
Des Weiteren gibt es die effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen wie die Nachtauskühlung.
Eine Reduzierung der inneren thermischen Lasten kann erfolgreich gelingen durch den ausschließlichen Betrieb von elektrische Geräte nur bei Bedarf!
Ausreichende Lüftung in den frühen Morgenstunden sowie die Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
und eine Lockerung der Bekleidungsregeln sind ebenfalls Beispiele.
Ganz wichtig: Die Bereitstellung geeigneter Getränke wie Wasser!
Ab einer Innentemperatur von 30 Grad Celsius aufwärts muss Ihr Arbeitgeber diese Maßnahmen ergreifen. Das bedeutet, dass Ihr Chef vor der 30 Grad-Grenze nach eigenem Ermessen entscheiden kann, ob und welche er von diesen Maßnahmen umsetzt. Doch ab 30 Grad Celsius ist er definitiv dazu verpflichtet!
Zugleich legt die Richtlinie aber auch Folgendes fest: Bereits Arbeiten bei Raumtemperaturen von über 26 Grad Celsius können zu Gesundheitsschäden führen! Vor allem dann, wenn schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist,
besondere Arbeits- oder Schutzkleidung getragen werden muss (die die Wärmeabgabe stark behindert) oder gesundheitlich Vorbelastete und besonders Schutzbedürftige im betroffenen Arbeitsraum tätig sind. Dazu gehören Jugendliche, Ältere, Schwangere und stillende Mütter.
In diesen Fällen ist Ihr Vorgesetzter dazu verpflichtet, mithilfe einer angepassten Gefährdungsbeurteilung über weitere Maßnahmen zu entscheiden. Zum Beispiel kann er Ältere und Schwangere umsetzen und in kühleren Räumen oder im Homeoffice arbeiten lassen.
Wenn die Raumtemperatur 35 Grad Celsius übersteigt, ist nach Arbeitsstättenregel ASR A3.5 der Arbeitsplatz nicht als Arbeitsraum geeignet. Und zwar, wenn der Arbeitgeber keine technischen Maßnahmen wie Luftduschen, Wasserschleier oder organisatorische Maßnahmen wie Entwärmungsphasen oder persönliche Schutzausrüstung wie Hitzeschutzkleidung zur Verfügung stellt.
Selbstverständlich bleibt Ihrem Chef in diesen, jedoch seltenen Fällen nichts anderes übrig, als Sie nach Hause zu schicken und dementsprechend „Hitzefrei“ zu geben.
Merken Sie sich: Kein Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, für die Arbeit seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen! Nicht eindeutig geregelt ist aber, wann Sie sich selbst Hitzefrei geben dürfen. Wenn Ihr Chef gegen die oben genannten Pflichten verstößt und damit Ihre Gesundheit gefährdet, haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht Ihrer Arbeitsleistung. Dann dürfen Sie die Arbeitsstätte verlassen.
Höchstrichterlich wurde dies aber noch nicht entschieden! Mit Sicherheit jedoch droht dem Arbeitgeber bei Verstoß ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 €.
Bei weiteren Fragen zum Thema Arbeitsrecht stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Weitere aktuelle und interessante News finden Sie täglich auf unserem Blog.
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