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Dass Bewerber ihren Lebenslauf etwas attraktiver gestalten, als er eigentlich ist, ist heutzutage keine Seltenheit mehr. Doch, wenn dabei übertrieben wird, drohen ernste Konsequenzen. Welche Folgen kann ein derartiges Handeln denn überhaupt nach sich ziehen?
Wer bewusst falsche Angaben, beispielsweise zu Abschlüssen, macht, dem drohen ernsthafte Konsequenzen – von Bedeutung ist hierbei auch die Relevanz für das Arbeitsverhältnis. Der letzte populäre Fall ereignete sich kürzlich, als bekannt wurde, dass die SPD-Abgeordnete bezüglich ihrer Abschlüsse an Schule und Universität log.
Die Konsequenzen für eine derartige Lüge werden meist unter Berücksichtigung der Relevanz für das Arbeitsverhältnis bestimmt. Im Ernstfall kann es sogar zu einer fristlosen Kündigung kommen. Ein Grund wäre zum Beispiel eine Lüge über eine entscheidende Qualifikation bzw. Ausbildung. Wenn es bei einer kleinen Verschönerung geblieben ist, sind mildere Strafen wahrscheinlich. Allerdings muss einem bewusst sein, dass das Vertrauensverhältnis dadurch massiv geschädigt wird.
Wenn es zu einer Lüge bezüglich der Qualifikation für den Beruf gekommen ist, ist erneut das Ausmaß von Bedeutung. Ob nur bei der Note und Ausbildungsstätte oder sogar beim Abschluss der gesamten Ausbildung gelogen wurde, ist essenziell für die Bestimmung der Konsequenzen.
Allerdings kommt es selbst bei einer kleinen Lüge auf den Einzelfall an – wenn beispielsweise die Ausbildungsstätte oder Uni einen maßgeblichen Anteil an der Einstellung des Bewerbers hatte, drohen auch hier verschärfte Folgen.
Die Auswirkungen einer vorsätzlichen Täuschung im Lebenslauf gehen in Notfällen sogar über die Folgen für das Arbeitsverhältnis hinaus. Falls sich ein Arbeitnehmer durch die Lüge einen Vorteil, beispielsweise bei der Höhe des Gehalts, erschlichen hat, kann er auch strafrechtlich verfolgt werden und muss gegebenenfalls Gehälter zurückzahlen. Wenn der Hochstapler durch die Täuschung gar wichtige Entscheidungen treffen durfte, die wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen hatten, kann die betroffene Firma sogar Schadensersatzansprüche geltend machen.
In Fällen, in denen der Arbeitnehmer die Lüge zugab, kann ihm dies allerdings strafmildernd zugutekommen.
Die Vergangenheit zeigt, dass es in Einzelfällen nicht nur bei einem kleinen aufgehübschten Lebenslauf geblieben ist, sondern teilweise Dokumente gefälscht wurden. Das Fälschen fällt allerdings bereits in den Tatbestand der Urkundenfälschung, wodurch es sicherlich zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommt.
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