Kunden mussten sich diese Woche erneut auf einen Warnstreik bei der Lufthansa einstellen. Das Bodenpersonal hat am frühen Dienstagmorgen die Arbeit niedergelegt. Was Flugreise bei einem Streik tun können und ob sie einen Entschädigungsanspruch haben, das erfahren Sie hier!
Laut eigenen Angaben informieren in der Regel die Fluggesellschaften, wie etwa Lufthansa, die Fluggäste im Falle eines Streiks per E-Mail oder App. Darüber hinaus wird geraten, sich über den aktuellen Status des Fluges zu informieren, bevor die Anfahrt zum Flughafen angetreten wird.
Auf ihrer Website bieten gegebenenfalls Airlines auch kostenlose Umbuchungen an. Kunden können Flüge dann entweder selbstständig oder am Service-Center umbuchen. Wer einen innerdeutschen Flug gebucht habe, kann je nach Airline darüber hinaus auch sein Ticket auf der Website in einen Bahnvoucher wandeln.
Wird ein gebuchter Flug gestrichen, können Kunden auch vom Vertrag zurücktreten oder sich den Flugpreis erstatten lassen.
Reisende haben nach dem EU-Recht grundsätzlich das Recht, bei kurzen Flügen bis zu 250 € einzufordern, wenn ihre Verbindung gestrichen und keine angemessene Alternative angeboten wird. Das gilt jedoch nur für Flüge unter 1.500 Kilometern. Bei längeren Strecken wird die Entschädigungssumme erhöht.
Passagiere haben dann kein Recht auf Entschädigung, wenn sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Darunter versteht man nicht für die Fluggesellschaft beherrschbare Umstände, wie auch ein Streik externer Beschäftigte – nicht der Angestellte der Airline.
Unsere Experten von der Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte stehen Ihnen in Rechtsfragen gern zur Seite. Kontaktieren Sie uns und stellen Sie uns hier gerne eine kostenfreie und unverbindliche Anfrage!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.