Bild: Chinnapong / shutterstock.com
Der Sommer ist da, die Bikini-Figur muss her. Ein beliebtes Mittel ist hier die Anmeldung im Fitness-Studio. Doch aufgepasst beim Vertragsabschluss!
Grundsätzlich können Sie alle Klauseln des Vertrages verhandeln, da ein Vertrag erst bindend ist, wenn er unterschrieben ist. Wenn Ihnen daher bestimmte Bedingungen nicht gefallen, müssen Sie den Vertrag auch nicht unterschreiben.
Prinzipiell sind Laufzeiten von bis zu zwei Jahren möglich, Verträge die länger ausgelegt sind, sind rechtlich unwirksam. Dies ist meist auch das Ziel des Fitnessstudios, um Sie langfristig zu binden.
Darüber hinaus können bestimmte Klauseln den Vertrag automatisch verlängern. Hierbei ist eine addierte Dauer von sechs Monaten bei bis zu 50 Euro Beitrag ohne Probleme möglich. Im Falle einer Verlängerung über einem halben Jahr, könnte der Vertrag unter Umständen unzumutbar und unzulässig sein.
Verträge mit Fitness-Studios werden im Normalfall im Studio selber abgeschlossen. Da hier kein Haustür- oder Fernabsatzgeschäft vorliegt, wird ein Widerruf schwierig.
Erfolgt der Abschluss allerdings per Telefon oder Internet, gilt das gewöhnliche Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Zum einen können Sie ordentlich Kündigung. Dies ist bei einem Vertrag mit Laufzeit allerdings nur zum Vertragsende und unter Berücksichtigung bestimmter Fristen möglich. Empfehlenswert wäre eine bestätigte Kündigung direkt nach Abschluss. So verpassen Sie keine Fristen.
Bei einer außerordentlichen Kündigung gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie bei besonderen Vorkommnissen fristlos Kündigung. Dies wäre beispielsweise im Falle einer Schwangerschaft oder schwerer Krankheit möglich.
Die zweite Möglichkeit ist eine Kündigung mit Fristsetzung. Diese kommt dann in Frage, wenn das Studio die vertraglich zugesicherten Leistungen nicht mehr erfüllt. Beispiele wären geänderte Öffnungszeiten oder eine Preiserhöhung. Mit der Kündigung setzen Sie eine Frist bis zu dessen Ende die Leistung wieder erbracht werden muss. Ist dies nicht der Fall, tritt die Kündigung in Kraft.
Bei weiteren Fragen zum Thema “Vertragsabschluss im Fitness-Studio”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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