Der Bundesfinanzhof hat am 13.10.2010 entschieden, dass die Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim einkommensteuerlich abziehbar.
Dies gilt auch dann, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet worden sind.
Wenn Sie mehr Informationen zum Familienrecht benötigen, können Sie sich gerne hier an Ihre Anwälte in Jülich wenden.
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