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02.03.2018

Fahrverbote nach Diesel Urteil: Diesen 7-Punkte-Plan sollten Betroffene jetzt beachten!

01.03.2018

Bild: LanaElcova / shutterstock.com
Nachdem am 27.02.2018 am Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Diesel Urteil gefallen ist, richten sich alle Augen auf Düsseldorf und Stuttgart.
Drohende Diesel Fahrverbote werden zwar nicht nur hier erwartet, sondern in mehr als 70 weiteren Städten bundesweit. Dennoch ist gerade in den Städten, deren Verwaltungsgerichte für Fahrverbot-Erlass geklagt hatten, in Kürze mit entsprechenden Maßnahmen gegen Stink-Diesel zu rechnen.
Eine Katastrophe für Millionen betroffener Diesel Fahrer!

  • Darf ich nicht mehr in die Innenstadt fahren?
  • Soll ich meinen Diesel jetzt sofort verkaufen?
  • Ist eine Nachrüstung überhaupt noch sinnvoll?
  • Wie geht es überhaupt jetzt weiter — wann kommen die Fahrverbote?

Als erfolgreicher Partner im Abgasskandal haben wir Ihnen als Betroffenen von den drohenden Fahrverboten einen 7-Punkte-Plan zusammengestellt, die jetzt nach dem Diesel Urteil für Sie absolut wichtig sind!

Wider den Fahrverboten: Diese Möglichkeiten haben Betroffene!

Grundsätzlich sind betroffene Diesel Fahrer angesichts auf sie zurollender Fahrverbote in deutschen Innenstädten nicht vollkommen entrechtet. Aktuell haben Sie zahlreiche Möglichkeiten Ihren Diesel loszuwerden — und das auf Grundlage nützlicher Rechte, die wir für Sie durchsetzen können. Abgasskandal und Diesel Urteil lassen den Wertverlust Ihres Diesels zum realen Schreckgespenst werden, daher bieten wir Ihnen eine exklusive Lösung.

JETZT VON IHREM DIESEL TRENNEN: So entgehen Sie dem Wertverlust Ihres Wagens!

Geschädigte vom Abgasskandal und Betroffene von drohenden Diesel Fahrverboten haben rechtlich die Option Ihr Fahrzeug ohne Wertverlust zurückzugeben und zusätzlich noch zu profitieren. Neben VW, als Federführer im Abgasskandal, sind noch andere Autobauer schuldig und weiterhin unter Verdacht (bewusst) bei der Abgasreinigung ihrer Diesel Motoren manipuliert zu haben. Aktuell stehen BMW und Daimler auch medial unter Druck, bestreiten sie doch weiter keine Software Manipulation vorgenommen oder angeordnet zu haben.
Betroffene haben sowohl bei VW, Audi, BMW, Daimler & Co. ihr Fahrzeug loszuwerden und gegenüber Hersteller und Händler entsprechende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Widerruf Autokredit: Ihre Chance Ihren Diesel wertverlustfrei loszuwerden
Gerade, wenn Sie Ihren Diesel finanziert haben, bestehen extrem aussichtsreiche Chancen jetzt u.a. drohenden Fahrverboten zu entgehen. Wir führen bundesweit zahlreiche Verfahren gegen die Töchter der VW Bankengruppe und kämpfen in Klagen für unsere Mandanten u.a. gegen die Santander Consumer Bank.
Sie haben einen privaten Autokredit, einen Leasing Vertrag oder Ihren Diesel gemietet? Dann bieten wir nach Prüfung durch unsere Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht den Widerruf Ihres Finanzierungsgeschäfts. Im Vorfeld prüfen wir Ihre Unterlagen auf grobe Fehler in den Widerrufsbelehrungen, welche dazu führen, dass Ihr Autokredit noch bis zum heutigen Tag widerrufen werden kann. Der Widerruf mit Rückabwicklung Ihres Autokredits hat zur Folge, dass Sie Ihren Diesel beim Händler zurückgeben und bis dato bereits gezahlte Raten zzgl. Zinsen zurück bekommen. — In der Regel ist nur eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zu entrichten, jedoch gelten auch hier Ausnahmen. Dieser prüfen wir für Sie kostenfrei!
Auch nach Ablauf der 2-Wochen-Frist sind zahlreiche Autokreditverträge widerrufbar — möglicherweise gehört auch die Finanzierung Ihres Diesels betroffen!

Die Diesel Urteil 7-Punkte-Plan: Widerruf statt Fahrverbot

Sie sind Diesel Fahrer und betroffen von den drohenden Fahrverboten in Düsseldorf, Stuttgart oder einer anderen Stadt in Deutschland und haben Ihren Diesel finanziert oder geleast? Dann sollten Sie jetzt unseren exklusiven 7-Punkte-Plan beachten und um ein Fahrverbot müssen Sie sich keine Sorgen mehr machen.

  • Unterlagen Ihrer Autofinanzierung bzw. Ihres Leasings zusammenstellen und hier hochladen
  • Beantragen Sie noch heute eine kostenfreie Prüfung Ihrer Leasing- und Finanzierungsunterlagen und Einschätzung durch unsere Rechtsexperten
  • Nach kostenfreier Prüfung Ihrer Unterlagen lassen Sie sich von uns über Risiken und Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen beraten
  • Sie entscheiden nur noch, ob Sie uns mit dem Widerruf Ihres Autokredits betrauen und wir legen los
  • Mit erfolgreicher Rückabwicklung Ihres Autokredits geben Sie Ihren Diesel vor einem noch massiveren Wertverlust beim Händler ab
  • Ist das Auto zurückgegeben, erhalten Sie bereits gezahlte Raten zzgl. Zinsen zurück
  • Drohenden Fahrverboten in Deutschlands Innenstädten können Sie jetzt nicht mehr aus der Ruhe bringen: Ihr Nox Diesel ist weg, Sie sind quasi kostenfrei Auto gefahren und können sich einen mit Ihrem neuen Fahrzeug wieder unbeschwert in Umweltzonen bewegen>/li>

Kurz und knapp: Antworten für Betroffene der Diesel Fahrverbote

Darf ich nicht mehr in die Innenstadt fahren?
Doch. Aktuell sind noch keine Fahrverbote ausgesprochen – Diesel der Abgasnorm 5 und älter werden vermutlich betroffen sein, ein flächendeckendes Fahrverbot wird allerdings nach derzeitigen Einschätzungen nicht realisiert. Strecken- bzw. zonenweise Umweltzonen werden wahrscheinlicher.
Soll ich meinen Diesel jetzt sofort verkaufen?
Um einem rapiden Wertverlust Ihres Wagens zu entgehen, ist der Verkauf Ihres Diesels eine Option. Dennoch raten wir Ihnen juristischen Rat einzuholen, bevor Sie den Verkauf in Erwägung ziehen. Sie können u.a. Schadenersatzansprüche gegen Händler und Hersteller geltend machen oder bei Finanzierung Ihres Fahrzeugs den Widerruf des Autokredits profitabel durchsetzen.
Ist eine Nachrüstung überhaupt noch sinnvoll?
Nach Einschätzung von Experten übersteigt die Nachrüstung bzw. Umrüstung Ihres Diesel (EURO 5 und älter), den Wert Ihres Wagens. Ferner werden die Kosten aktuell nicht von den Herstellern übernommen, sodass Sie auf den Kosten für die Umrüstung, die zwischen 1.500 und 3.000 Euro liegen, sitzen bleiben können.
Wie geht es überhaupt jetzt weiter — wann kommen die Fahrverbote?
Nach dem Urteil des BVerwG Leipzig ist davon auszugehen, dass die ersten Fahrverbote in Kürze beschlossen werden. Hamburg bspw. hat bereits konkrete Pläne, die schon im April umgesetzt werden sollen. Auch die klagenden Städte Düsseldorf und Stuttgart debattieren über Maßnahmen. Bundesweit erwartet man eine Umsetzung der Fahrverbote erst für das kommende Jahr.

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