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Juristischer Online Redakteur (m/w) gesucht 
22.10.2015
Haarige Angelegenheit – Welche Rechte haben Sie nach missglücktem Friseurbesuch? 
29.10.2015

Endspurt Kreditwiderruf – vermutlich nur noch bis Juni 2016!

23.10.2015

Der Kreditwiderruf gehört im Vokabular der Bankenverbände sicher nicht zu den Lieblingsworten. Zur vermeintlichen Freude der Geldinstitute erwägt nun Politik und Beamtentum das Widerrufsrecht von Kreditkontrakten der Jahre 2002 und 2010 bis Juni 2016 enden zu lassen. Den Beschluss dieser Gesetzesänderung sieht der Verbraucherschutz als absolut denkbare Option.
Wie wir bereits in vorhergegangenen Beiträgen darstellten, galt Kreditnehmern bislang ein ewiges Recht auf Widerruf, sofern Bank oder Anlageinstitut falsch oder gar nicht über Fristen oder Folgen informiert hatten. Kreditnehmern, die bislang noch keinen Widerruf angemeldet haben, droht jetzt der Verlust von barem Geld – der geschätzte Betrag liegt bei mehr als hundert Milliarden Euro. Seit 2002 wurden weit über zwei Billionen Euro an private Anleger in der Sektion Immobilienfinanzierung vergeben. Der Vorteil am Darlehenswiderruf ist die profitable Konsequenz von 10% des Kreditbetrages, die gewöhnlich Beträge im vierstelligen Bereich – im Ausnahmefall sogar über 60.000 Euro – einbringt.
 
Schnell sein ist jetzt die Devise 
 
Nach Auslage von Finanz- und Justizministerium soll das Widerrufsrecht der Verträge, die zwischen November ’02 und Juni ’10 geschlossen wurden, nach dreimonatiger Wirksamkeitsfrist des Gesetzes als nichtig erklärt werden. Das geplante Inkrafttreten des für Verbraucher unliebsamen Gesetzes ist der 21. März 2016 – d.h. Warten ist nun die falsche Taktik, denn der finale Tag, um der Bank Ihren Widerruf einzureichen ist der 20. Juni.
Darum sollten Sie noch zeitnah prüfen lassen, was für Sie zu holen ist!
Ein Fachmann kann jetzt helfen: Er kann klarstellen, ob Sie Ihren Vertrag widerrufen können. Laufende Verträge von Kreditnehmern können bei Revokation unverzüglich neu abgeschlossen werden und das zu den aktuell günstigen und vor allem besseren Konditionen. Ebenso kann geklärt werden, wie viel von Ihrem Geld Sie letztlich sparen. Dies ist allerdings gebunden an die Zinsen, die bislang gezahlt werden mussten. Nachdem Sie Ihren Vertrag widerrufen haben, ist Ihr Geldinstitut sogar dazu verpflichtet Ihnen gutzuschreiben, was durch Ihre Anlage an Profit eingefahren werden konnte.  So schaffen selbst beglichene Kredite noch viel Geld. Auch die vielleicht schon gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung wird Ihnen erstattet.
 
Wie ist die Rechtslage? 
 
Normalerweise ist für Kreditnehmer eine zweiwöchige Widerrufsfrist bindend. Wurden sie aber fehlerhaft über Ihre Rechte aufgeklärt, wird diese Frist erst gar nicht wirksam – aufgrund wechselnder, gesetzlich vorgegebener Formulierungen, die die Kreditinstitute inkorrekt in die eigenen Widerrufsbelehrungen eingefügt haben, sind Sie im Vorteil.
Die Prüfung durch die Verbraucherzentralen ergab eine 80-prozentige Fehlerquote der bestehenden Kreditverträge, nach 2010 sinkt die Rate der Inkorrektheiten in den Belehrungen.
Auch wenn es einfach klingt, ist im Fall eines Darlehenswiderrufes das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes nötig, da Banken und Sparkassen die Revokation zu gerne verweigern und den Gang vors Gericht nicht scheuen.
 
Was Sie beim Widerruf beachten müssen
 
Hilfreich ist es im beim Widerruf des Privatkredites die folgenden Vorgänge zu beachten:
Die Analyse. Als erster Schritt sollte die Prüfung Ihrer Kredit-Widerrufsbelehrungen angegangen werden. Entweder reichen Sie Ihren Vertrag bei hiesigen Verbraucherzentralen ein und lassen dort eine Prüfung vornehmen oder Sie wenden sich direkt an einen juristischen Beistand, der bereits Widerrufsfälle dieser Art betreut hat.
Die anschließende Finanzierung. Diese wird gerade dann substanziell, falls Sie Ihre ausstehende Kreditrestschuld nicht aufbringen können. Hierbei ist wichtig, dass Sie bei Angeboten offenlegen, dass Sie Ihren jetzigen Kredit dementieren wollen.
Die Klärung der Kostenübernahme. Vor Widerruf des eigenen Darlehens sollte geklärt werden, ob Ihre Rechtsschutzversicherung im Falle des Streits gegen die Bank finanziell für Sie aufkommt. Natürlich muss auch mit Verweigerung seitens der Versicherungen gerechnet werden, daher sollte auf jeden Fall geregelt sein, ob die Dreimonats-Wartezeit bis Eintritt des Versicherungsschutzes überschritten ist.
Der Widerruf. Nachdem Sie bis hier alle Schritte beachtet haben, können Sie nun bei Ihrer Bank Dementi zum Kreditvertrag einreichen. Bis zum endgültigen Beschluss durch den Bundestag sollte Ihr Widerruf nun bis spätestens 20. Juni 2016 bei Ihrem Anlagepartner eingehen. Bis dahin können noch Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Zurückweisung. Es ist davon auszugehen, dass Ihre Bank oder Sparkasse Ihren Widerruf zurückweist. Zuständig ist jetzt der sog. Ombudsmann des jeweiligen Vertragspartners. Dieser beurteilt, ob Ihr Dementi legitim ist. Im Umkehrschluss kann er auch dazu beitragen die Klage einzuleiten.
Wir, die Kanzlei Mingers & Kreuzer, sind dabei gerne Ihr vertrauensvoller Partner. So bieten wir Ihnen fachgerechte, kostenfreie Prüfung Ihres Vertrages, dessen Konditionen und Widerrufsbelehrung, erörtern alle Punkte mit Ihnen gemeinsam in einem Erstgespräch und stehen Ihnen – natürlich auch im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung – zur Seite.

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