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Air Berlin hat heute einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg gestellt. In einer Pflichtmitteilung an die Börse gab das Unternehmen bekannt, dass keine positive Fortbestehensprognose mehr für Air Berlin PLC bestehe. Bis dato hatte die Fluggesellschaft trotz großer Verluste auf die finanzielle Unterstützung des Hauptaktionärs Etihad vertrauen können. Doch damit ist jetzt Schluss, wie die Investoren aus dem Golf mitteilten. Der in Eigenverwaltung gestellte Insolvenzantrag ermöglicht es dem bisherigen Management, die Geschäfte selber weiter zu führen. Doch was bedeutet der Antrag auf Insolvenz jetzt für Urlauber und für Mitarbeiter?
Zunächst einmal ist die Bundesregierung Air Berlin zur Seite gesprungen hat einen Übergangskredit von 150 Millionen Euro zur Fortführung des Flugbetriebes gewährt. Nach Angaben der Gesellschaft soll dieser „normal“ weiterlaufen und die Airline auch weiterhin buchbar sein.
Sollten dennoch Flüge ausfallen, kommt es darauf an, wo man die Reise gebucht hat. Ein Reiseveranstalter hat grundsätzlich für einen Ersatzflug zu sorgen und auch zusätzliche Kosten (z.B für einen längeren Hotelaufenthalt) zu tragen. Etwas anderes gilt aber bei sog. Reisvermittlern. Diese schließen eine solche Haftung regelmäßig über Allgemeine Geschäftsbedingungen aus. Hier muss man also genau lesen. Werden etwaige Verträge bei der Fluggesellschaft direkt gebucht, geht man bei einer Insolvenz im Zweifel leer aus. Eine gesetzliche Absicherung wie bei Pauschalreisenden gibt es schließlich nicht. Bei Verspätungen gelten die entsprechenden Entschädigungen nach der Fluggastrechteverordnung der EU. Unsere spezialisierten Anwälte klären Sie hier gerne auf.
Eine Insolvenz hat nicht selten drastische Konsequenzen für die Mitarbeiter des Unternehmens. Häufig kommt es bei Eröffnung des entsprechenden Verfahrens zu Kündigungen. Die Insolvenz selbst ist dabei aber gerade kein ausreichender Grund. Vielmehr handelt es sich regelmäßig um betriebsbedingte Kündigungen, bei denen natürlich auch eine adäquate Sozialauswahl stattfinden muss.
Bei Air Berlin war immer wieder die Rede davon, dass die Lufthansa Betriebsteile übernehmen will. Bis heute ist man aber noch zu keinem Ergebnis gekommen. Die Option aber bleibt. Käme es demzufolge zu einem Betriebsübergang, müsste die Lufthansa zunächst die geltenden Arbeitsverträge übernehmen. Die Entwicklungen bleiben also spannend.
An den Urlaubsansprüchen der Mitarbeiter ändert sich auch im Insolvenzverfahren zunächst nichts. Gleiches gilt für etwaige Lohnansprüche. Hier ist zu beachten, dass –soweit es bereits zu Lohnausfällen gekommen sein sollte- rückwirkend für die letzten drei Monate vor Eröffnung ein Insolvenzgeld gewährt wird.
Air Berlin musste aufgrund der Einstellung der finanziellen Unterstützung durch Etihad die Reißleine ziehen und Insolvenz anmelden. Ein Übergangskredit der Bundesregierung rettet vorerst den Flugbetrieb. Die Entwicklungen rund um die angeschlagene Fluggesellschaft werden wir mit Spannung verfolgen, insbesondere die Verhandlungen über eine mögliche Übernahme durch die Lufthansa.
Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wie Sie auf unserem Blog und auch auf unserem You-Tube-Kanal auf dem Laufenden halten. Schauen Sie doch mal vorbei. Haben Sie weitergehende Fragen zu einer möglichen Kündigung oder Problemen mit Ihren Flügen, stehen wir natürlich gerne für Sie unter 02461/8081 zur Verfügung.
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