Bild: William Potter/ shutterstock.com
So niedrig waren die Zinsen noch nie! Bei einem aktuellen Jahreszins von etwa 1,5 %, überlegen sich nun viele Darlehensnehmer, sich von ihrem derzeitigen Vertrag zu lösen und einen Neuen zu günstigeren Konditionen abzuschließen.
Wir empfehlen Ihnen den Widerruf! Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, erfahren Sie hier im Folgenden.
Warum kündige ich nicht einfach meinen Darlehensvertrag? Zum Einen wird eine Kündigung gerade bei hohen Krediten häufig vertraglich ausgeschlossen.
Darüber hinaus macht eine Kündigung aus wirtschaftlichen Aspekten keinen Sinn. Bei einer vorzeitigen Kündigung müssen Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung von beträchtlicher Höhe zahlen. Diese Entschädigung dient dem Ausgleich des Ausfalls der erwarteten Zinszahlungen. Hierbei fallen regelmäßig Kosten von bis zu 20 % der noch ausstehenden Darlehenssumme an.
Wer den Widerrufsjoker zieht, braucht keine Nachteile, wie etwa eine Vorfälligkeitsentschädigung, zu befürchten! Sie lösen sich mit dem Widerruf von Ihrem hochverzinsten Darlehensvertrag und können anschließend zu einem effizienteren Vertrag wechseln.
Der Schlüssel zum Widerrufsjoker ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Wer jetzt denkt: Wie oft mag das schon vorkommen? Bei einer Prüfung durch das Verbraucherzentralamt kam heraus, dass zwei von drei Darlehensverträgen keine ordnungsgemäßen Belehrungen enthalten!
Die Chancen für einen Widerruf stehen dementsprechend gut. Kreditnehmer haben noch Jahre nach Vertragsabschluss die Möglichkeit, das Darlehen zu widerrufen. Sie können zukünftig bei günstigen Bedingungen umschulden und mehrere tausend Euro sparen.
Und das Beste dabei ist: Sie brauchen keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen! im Falle einer bereits geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung können Sie diese im Einzelfall sogar zurückfordern.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt Markus Mingers, wann Sie den Widerrufsjoker ziehen können.
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