Bild: LanaElcova / shutterstock.com
Drei Jahre ist der Abgasskandal nun alt und erst jetzt kommt es wohl zu einem Plan der Automobilindustrie und der Regierung. Ein Mehrpunkteplan soll nun die Lösung für die Verbraucher sein. Doch nun mehr dazu!
Den größten Schaden im Diesel-Abgasskandal tragen die Verbraucher von sich. Es drohen immer mehr Fahrverbote in den größten Städten Deutschlands, zudem verlieren ihre Autos immer weiter an wert. Und nun sollen die Betroffenen auch noch zahlen.
Bei einem Treffen von Bundesverkehrsminister Scheuer und Vertretern der Automobilindustrie sollen die Parteien einen Mehrpunkteplan ausgearbeitet haben. Inbegriffen sind wohl Rückkäufe, Umtausche und Umrüstungen. An den Kosten des Planes sollen sich wohl auch die Verbraucher beteiligen.
Die erste Variante des Umgangs mit den Diesel-Autos betrifft die Fahrzeuge mit Euro-4 bzw. 5-Norm. Dieses sogenannte Rückkaufprogramm ist eigentlich recht simpel. Zunächst wird der Zeitwert eines Autos ermittelt, also der momentane Wert des Wagens. Zu dieser Summe kommt ein 20-prozentiger Aufschlag für den Wertverlust während des Skandals hinzu. Doch auch hierbei gibt es einen Haken, da nur Halter, die in einem 70 Kilometer Radius von einer der belasteten Städte Deutschlands wohnen, davon Gebrauch machen dürfen. In NRW sind dies aller Voraussicht nach Köln, Düsseldorf und Düren.
Bei der zweiten Option geht es um einen Umtausch eines alten Autos gegen ein neues schadstoffarmes Fahrzeug. Das neue Auto kann ein Neuwagen oder auch ein Leasing-Auto sein, aber vor allem manipulationsfrei.
Die dritte Variante ist die wohl am meist diskutierteste Möglichkeit. Wer also sein Auto behalten möchte, kann von einer Nachrüstung Gebrauch machen. Das nachträgliche Einbauen eines Stickoxid-Filters soll jedoch 3000 Euro kosten, 80 Prozent davon würden die Hersteller übernehmen, 20 Prozent Sie. Doch auch diese Variante ist nur in den meist verschmutztesten Regionen möglich.
Um sich den ganzen Ärger mit den Behörden und den Herstellern zu ersparen, können Sie einfach Ihre Vertrag rückabwickeln lassen. Derartige Klagen sind vielversprechend, wie die aktuellen Urteile zeigen. Allerdings müssen Sie sich beeilen, da Ihre Ansprüche gegen den VW-Konzern + Tochterfirmen zum Endes des Jahrs verjähren.
Lassen Sie Ihre Daten ganz einfach bei uns prüfen:
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Bei weiteren Fragen zum Thema Mehrpunkteplan, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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