Das Modell der Lebensversicherung hat sich in den letzten Jahren in der Regel nicht mehr bewährt. Das liegt nicht zuletzt an den historisch niedrigen Zinsen, deren Entwicklung auf nicht absehbare Zeit auf unterem Niveau stagniert. Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit einer Kündigung oder einer so genannten Beitragsfreistellung, doch gehen diese Vorgehensweisen oft mit nicht unerheblichen Verlusten einher.
Der Widerruf als sachdienliche Lösung
Sollte also die Möglichkeit bestehen, Ihre Lebensversicherung zu widerrufen, so kann das einen erheblichen Mehrwert für Sie bringen. Unlängst hatte der BGH in einer Reihe von Entscheidungen zugunsten der Anleger geurteilt. Im Fokus stehen dabei in erster Linie fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die unter Umständen ein unbegrenztes Widerrufsrecht gewähren. Betroffen sind vor allem solche Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen worden sind. Ein Widerruf berechtigt Sie als Anleger zur Rückabwicklung der Versicherung mit sehr positiven Folgen. So wurde höchstrichterlich entschieden, dass neben Ihrer eingezahlten Prämie insbesondere auch daraus gezogene Nutzungen („Verzinsung Ihrer Versicherungsprämie“ für den entsprechenden Zeitraum) erstattet werden müssen. Darüber hinaus unterfallen auch Provisionen sowie Zuschläge für Ratenzahlungen der Rückabwicklung. Bezüglich des Umfangs der einzelnen Erstattungskosten ist aber der Kläger bzw. der Anleger beweispflichtig, was im Einzelnen durchaus Schwierigkeiten bereiten kann. Denn der Anleger muss explizit darstellen, wie viel Rendite das Versicherungsunternehmen in dem gegebenen Zeitraum mehr erwirtschaftet hat. Ratsam ist es deshalb, bei der Geltendmachung der Ansprüche einen Anwalt hinzuziehen.
Wann ein Widerruf möglich ist
Wie oben bereits erläutert, kann ein Widerruf nur dann wirksam erfolgen, wenn für den betroffenen Zeitraum eine fehlerhafte Belehrung vorlag. Problematisch war in dem angegebenen Zeitraum vor allem der Fakt, dass die Informationen für die Verbraucher sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen dem Anleger gleichzeitig mit der Police zugegangen sind. Mithin stehen also Fehler in Bezug auf Inhalt oder Formalien im Blickpunkt. Ob es sich um ein so genanntes Antrags-oder Policenmodell handelt, kann dahinstehen.
Wie Sie vorgehen können
Sie Sind im Besitz einer Lebensversicherung und möchten an dieser nicht mehr festhalten? Dann ist dringend zu raten, die entsprechenden Dokumente von einem fachkundigen Anwalt prüfen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet zur Seite.
Der Widerruf ist alles in allem ein sehr wirkungsvolles Mittel, um Ihre Liquidität zu sichern und finanzielle Anlagemöglichkeiten mit wesentlich höherer Rendite ins Auge zu fassen. Es kann sich also nur für Sie lohnen.
Für mehr Informationen zum Thema Widerruf der Lebensversicherung finden Sie als Playlist auf unserem YouTube-Channel oder auch im unserem Rechtsgebiet „Widerruf von Lebensversicherungen„.
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