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19.01.2017
Streit um einen Fahrstuhl – BGH muss entscheiden
20.01.2017

Das tut weh — Schelle vor Gericht: VW selbst zur Rückzahlung vom Kaufpreis verdonnert!

20.01.2017

Bild: villorejo / Shutterstock.com
Am vergangenen Dienstag gab es im VW-Abgasskandal die Sensation: Zum ersten Mal wurde in Deutschland, genauer vor dem LG Hildesheim, ein Erfolg für Verbraucher erstritten! Der VW-Konzern selbst wurde zur Rückzahlung des Kaufpreises eines Schummel-Diesels an den Kunden verurteilt. — Alles dazu erfahren Sie bei uns!
Bislang ein echter Einzelfall: Am 17.01.2017 wurde am Landgericht Hildesheim im VW-Abgasskandal verhandelt, und zwar zwischen einem enttäuschten und getäuschten Kunden und dem Konzern selbst (3 O 139/16). Eine Ausnahme, da Volkswagen seither damit argumentierte nicht in direkter Geschäfts- und Vertragsbeziehung zum Kunden zu stehen. So blieben die Händler des Automobil-Riesen im Fokus der Prozesse und Anklagen.

VW zu mehr als 20.000 Euro verurteilt — Schelle für den Konzern, Sensation für Verbraucher

Im vorliegenden Fall hatte der Fahrer eines Skoda Yeti 2.0 TDI Elegance Plus Edt. aus dem Jahr 2013 geklagt und den vollen Neupreis von rund 26.500 Euro zurückverlangt. Das Gericht gab ihm wegen Betruges recht und verdonnerte Volkswagen nun zur Rückerstattung des Neupreises, aufgrund gesetzwidriger Manipulation des Triebwerks bzw. dessen Steuerung und zusätzlich zur Rücknahme des Schummel-Diesels.
Selten fielen Urteile im VW-Abgasskandal so verbraucherfreundlich aus und ebenso selten fokussierte man sich so sehr auf die Täuschung der Kunden und Verbraucher durch den Konzern selbst! — Für Betroffene, Kläger und Anwälte in ganz Deutschland ist das Urteil des LG Hildesheim als bahnbrechend zu sehen.
Volkswagen äußerte sich mit Bedacht auf das Urteil, ließ allerdings auch verlauten, dass der Fall nach intensiven Untersuchungen in Berufung gehen wird.

VW wiegt sich wegen uneinheitlicher Rechtssprechung in Sicherheit

Mittlerweile laufen vor den Landgerichten in der Bundesrepublik hunderte Verfahren, in denen Verbraucher und getäuschte Kunden gegen Autohäuser, Händler und dem Konzern selbst klagen. Allerdings wartet man noch eine einheitlichere Rechtssprechung; u.a. fehlt es auch an höchstrichterlichen Entscheidungen zum Abgasskandal. Derzeit werden bis zu 80 % der Klagen seitens der Käufer von Gerichten abgewiesen, nur ein kleiner Teil der Kläger hat eine wirkliche Aussicht auf Erfolg.
VW selbst wiegt sich mit dem derzeitigen Alleinstellungsmerkmal des Urteils in Sicherheit: Man gehe davon aus, dass in der Berufung Korrektur stattfindet und ein Urteil wie dieses ein reiner Einzelfall bleibt. An anderen Landgerichten wären Fälle wie dieser abgewiesen worden. — Ähnlich wie in den USA erwarten Volkswagen aber Zahlungen in Milliardenhöhe, sollte sich das Oberlandesgericht dem Urteil des LG Hildesheim anschließen. Es bleibt also abzuwarten, wie es für Verbraucher und den angeknacksten Automobil-Riesen weitergeht.
Sind Sie Betroffener im VW-Abgasskandal oder wollen Ihre Chancen einschätzen lassen? Dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer betreuen bundesweit hunderte Klagen gegen VW, Händler und Autohäuser. Lassen Sie Ihre Situation von uns telefonisch kostenfrei einschätzen — alles Weitere besprechen wir dann persönlich. Wir freuen uns auf Sie!
Informieren Sie sich auch auf unserer Themenseite zum VW-Abgasskandal über die aktuellen Geschehnisse oder schauen auf unserem YouTube-Channel vorbei – hier berichten wir im Videoformat über das, was VW-Betroffene wissen sollten!

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