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In der letzten Zeit entschied der Bundesgerichtshof häufig zugunsten von Verbrauchern: Im Falle von Darlehen mit unrechtmäßig eingeforderter Vorfälligkeitsentschädigung ist das nicht anders. Wir verraten, wie Sie durch den Zahlungsverzug das Vorfälligkeitsentgelt einsparen!
Aufgrund eines Zahlungsverzuges des Darlehensnehmers, kündigte eine Kreissparkasse diesem das laufende Darlehen und verlangt zusätzlich zu einer Rückzahlung offener Valuta die Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung. Eine solche Forderung seitens des Kreditinstituts wurde bereits am Landesgericht sowie Oberlandesgericht Stuttgart zurückgewiesen. Mitte Januar dann die Entscheidung des BGH: Die Rückzahlung muss durch die Kreissparkasse geleistet werden! (Az. XI ZR 512/11)
Dieses Urteil des BGH unterstützt eine lange diskutierte und vor vielen Gerichten verhandelte Frage, ob es Banken gestattet sei, Kredite aufgrund eines Zahlungsverzuges zu kündigen (zusätzlich zum Verzugszins nach geltenden Recht § 497 Abs. 1 BGB) und darüber hinaus die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu fordern. Eine Forderung wie diese ist im Bankwesen Usus, allerdings nicht rechtmäßig!
Bereits bei der mündlichen Verhandlung im Jahr 2013 wurde die Bank darauf hingewiesen, dass bei Kündigung des laufenden Darlehens wegen Zahlungsverzuges zwar Verzugszinsen gefordert werden dürften, jedoch eine zusätzliche Forderung zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht. —
Trotzdem ein Anerkenntisurteil ohne Begründung schon im Januar 2013 erging, führten Banken ihre Praxis bei gekündigten Darlehen die Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen weiter fort.
Darlehensnehmern, deren Kredit wegen Zahlungsverzuges seitens der Bank gekündigt wird und über die offenen Valuta hinaus die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen sollen, raten wir dringlichst den Gang zum Anwalt. Sie können die Zahlung des Vorfälligkeitsentgeltes verweigern bzw. bereits gezahlte Entschädigungen an die Bank zurückverlangen.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer beraten Sie gerne zum Thema Bankrecht und Kapitalanlagerecht. Wir prüfen Ihre Unterlagen und beraten Sie im Weiteren über Erfolgschancen und mögliche, nächste Schritte. Wir sind Ihr Partner zum Erfolg!
Mehr zum Thema und andere Infos finden Sie in unserem Blog sowie auf YouTube!
Nächste Woche lesen Sie in unserer Reihe zum Geldsparen: Achten Sie auf ungültige Klauseln zum Sondertilgungsrecht im Darlehensvertrag!
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