Bild: Denys Kurbatov / shutterstock.com
Sobald der Nachwuchs süße Kostüme anzieht oder mit dem Familienhund in der Hängematte liegt, zücken Mama und Papa begeistert die Kamera – die Kleinen sind der Stolz ihrer Eltern. Die Fotos aber ins Netz zu stellen, statt sie in einem privaten Fotobuch zu sammeln, verletzt die Privatsphäre der Kinder und kann zukünftig Risiken bergen. Welche das sind und was Sie Ihrem Kind damit antun können, erfahren Sie hier!
In der Regel sind sich Eltern bewusst, dass Nacktfotos von Pädophilen genutzt werden können – worüber sich viele aber nicht im Klaren sind, ist, dass auch vermeintlich harmlose Bilder zweckentfremdet werden oder auf einer pädophilen Seite landen können. Sie lassen sich leicht von Dritten herunterladen und weiterverwenden. Dazu reicht lediglich der Name des Kindes darunter. Es gibt bereits Suchmaschinen, bei denen man ein Foto hochladen kann, womit das komplette Netz danach abgesucht wird. Um Ihr Kind davor zu schützen, sollten Sie nur Fotos zu posten, auf denen man das Gesicht nicht erkennt.
Denn ist das Foto erst im Internet, haben Sie keine Kontrolle mehr darüber. Anders als beim Austausch von familiären Momenten und Details im privaten Kreis, kann das Online-stellen einen viel größeren Schaden anrichten.
Für die Kinder können die Fotos ihnen zukünftig noch zum Verhängnis werden. Im voranschreitenden Alter können unangenehme Aufnahmen einer gesunden Weiterentwicklung im Wege stehen. Sie bieten eine einfache Angriffsfläche für Mitschüler, die das Kind deswegen hänseln, auslachen oder mobben. Da das Posten von privaten Bildern die Privatsphäre verletzt, kann das Ihr Kind als einen Vertrauensbruch auffassen und sich zurückziehen.
Des Weiteren weiß man nie, was irgendwann wieder ans Licht der Öffentlichkeit kommen kann – in Hinblick auf die Karriere ebenfalls unerfreulich.
Die Polizei hat im vergangenen Jahr bereits Eltern dazu aufgerufen, keine Fotos von Ihren Kindern für jedermann sichtbar auf Facebook und sonstigen Online-Portalen zu posten, um deren Privatsphäre zu schützen. Grundsätzlich muss zunächst die Zustimmung der Person eingeholt werden. Doch tragen die Eltern das Sorgerecht für ihre Kleinen, haben sie als gesetzliche Vertreter das Recht, Fotos von ihnen im Internet zu veröffentlichen. Auch wenn die Kinder ein Recht am eigenen Bild haben, können sie je nach Alter noch nicht selbst darüber entscheiden.
Es gilt der Grundsatz, dass Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr erst die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen, um bei der Veröffentlichung von Bildern mitzuentscheiden. Ab dem Alter muss man ausdrücklich gefragt werden – die Entscheidung liegt dann bei Eltern und Kind. Somit kann auch das Löschen bereits veröffentlichter Kinderfotos gefordert werden.
Spätestens bei Erreichen der Volljährigkeit haben Kinder die Möglichkeit gegen ihre Eltern und die Veröffentlichung der Fotos rechtlich vorzugehen. Basierend auf dem Recht der informationellen Selbstbestimmung, kann das Kind eine Unterlassung verlangen und notfalls gerichtlich das Entfernen der Aufnahmen erzwingen – die Forderung auf Schadensersatz lässt sich hingegen nur schwer erzielen.
Um in Zukunft einen rechtlichen Streit zu vermeiden, sollten Sie Ihr Kind ab einem gewissen Alter am besten um Erlaubnis fragen!
Junge Eltern identifizieren sich oft über ihre Kinder. Als eine Art der Selbstdarstellung möchten sie Familie und Freunde zeigen, was sie im Leben erreicht haben. Neben Karriere und Ehe sind Kinder ein wichtiger Bestandteil der Lebensreise. Statt Anerkennung über Likes oder Kommentare im Internet zu ernten, sollte das Wohl Ihrer Kinder wesentlich überwiegen. Alternativen sind hierbei Fotoalben, Bilderrahmen in den eigenen vier Wänden sowie private Filmaufnahmen oder Diashows, die im engen Bekanntenkreis angeguckt werden.
Möchten Sie unbedingt Kinderfotos veröffentlichen, dann zumindest zugangsbeschränkt. Hierbei können restriktive Privatssphäreeinstellungen helfen. Die Gefahr bleibt aber, dass jemand Kopien macht. Wird ein Foto dann neu hochgeladen, bleibt es online – auch wenn das Ursprungsbild gelöscht wird.
Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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