Bild: tongcom photographer / shutterstock.com
Vor dem Bundesgericht wurde kürzlich ein Verfahren zum Thema Facebook-Erbe beendet, in dem es um das Facebook-Profil eines 2012 verstorbenen Mädchens ging. Bislang blieb ungeklärt, ob es sich um einen Unfall oder Selbstmord handelte.
Um auf diese Frage eine Antwort zu erhalten, wollten die Eltern des Mädchen Chats auf dem Facebook-Profil ihrer Tochter lesen. Doch sie erhielten trotz Passwort keinen Zugang. Grund dafür war Facebook. Die Social-Media-Plattform versetzte den Account, wie üblich, in einen Gedenkzustand.
Daraufhin kam es zur Klage der Eltern, welche nun bis zum Bundesgerichtshof ging. Zuvor hatte das Berliner Kammergericht aufgrund des Fernmeldegeheimnisses für Facebook entschieden.
Doch was dieses Urteil nun für Sie bedeutet, hier im Überblick!
Das angesprochene Urteil betrifft jeden Nutzer, doch nicht nur das. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezieht sich auf jegliche Art von digitalem Erbe, also nicht nur auf das Facebook-Erbe.
Das Urteil besitzt eine hohe Aussagekraft und lässt sich als richtungsweisend beschreiben. Zudem stellt es in Zukunft den Grundstein für Fragen rund um den digitalen Nachlass einer verstorbenen Person.
Nein! Anwendung findet das Urteil nur im Erbfall. Lediglich im Falle eines Todes dürfen hinterbliebene Erben auf Ihre Daten zugreifen. Ein Zugriff zu Lebzeiten wird durch eine strenge Datenschutz-Regelung verhindert.
Doch auch hier gibt es Einschränkungen. Nur wenn auch der Nutzungsvertrag geerbt wird, dürfen Chats etc. eingesehen werden. Bei Social-Media-Plattformen ist dies zum Beispiel schon bei der Registrierung der Fall.
Ja! Durch das Urteil des BGHs ist dies nun möglich. Dies kann zu peinlichen Umständen führen, weshalb beim chatten in Zukunft Vorsicht geboten ist.
Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten!
Zunächst bieten viele Online-Plattformen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was mit ihrem Account nach dem Tod geschieht. Meist finden Sie dies in den Einstellungen der Plattform. Möglich ist hier, den Account löschen zu lassen, einen Erben zu bestimmen oder das Profil in den Gedenkzustand versetzen zu lassen. Dabei bleiben die Daten erhalten, es erhält jedoch niemand mehr Zugang zu Ihrem Account.
Zudem ist es möglich, sein digitales Erbe per Vorsorgevollmacht zu regeln. Hier können Sie eine Person benennen, die nach Ihrem Tod sämtliche Online-Aktivitäten regelt.
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