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19.06.2016
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20.06.2016

Besichtigungsgebühr beim Makler: Für’s Gucken abgezockt

20.06.2016

Bild: Paolo Schorli / shutterstock.com
Heiß begehrte Wohnungen gibt es wie Sand am Meer, Besichtigungstermine sind rar bei der Wohnungsnot in Deutschlands Hotspots. Da wittern Makler die schnelle Mark und verlangen von Interessenten eine Besichtigungsgebühr von 35 €. LG Stuttgart verbietet diese Praxis und sticht in ein Wespennest!

Gucken und zahlen — Besichtigungsgebühr unzulässig

Das LG Stuttgart entschied jüngst über die Besichtigungsgebühr, die manche Makler von Wohnungssuchenden verlangen. Ein solcher Usus bei Besichtigungen von Wohngen ist nun als unzulässig erklärt worden!
Zugunsten von Wohnungssuchenden wurde dem angeklagten Makler ebenso die weitere Praxis untersagt. Abzocke nur für’s Gucken — unmöglich findet auch das Gericht! Bislang trugen die Vermieter bzw. die Besteller der Makler die Courtage, was durch die Besichtigungsgebühr im Prinzip auf die potentiellen Mieter übertragen wurde.
„Maklergebühr erschlichen“ zu Zwecken des unlauteren Wettbewerbs. Wer die 35 € für eine Besichtigung gezahlt hat, kann sie nun auch rechtswirksam zurückverlangen. Das Argument als Dienstleister statt Makler gearbeitet zu haben, gilt hierbei nicht!
Trotz des Urteils überlegt der angeklagte Makler in Berufung zu gehen.

Rechtslage eindeutig — Besichtigungsgebühr gesetzlich unlauter

Der Immobilienverband Deutschland, der u.a. den Angeklagten vertrat, sahen dem Urteil mit wenig Überraschung entgegen. Das Gesetz sagt eindeutig, dass es sich bei der Erhebung einer Besichtigungsgebühr um erschlichene Maklergebühren handle. Dennoch gibt es immer wieder Makler, die das Bestellerprinzip nicht einhalten — viele sind es allerdings nicht, denn Beschwerden über solche Praxen gehen kaum ein.
Das Urteil zum vorliegenden Fall der Besichtigungsgebühr ist jetzt bislang bundesweit einzigartig und hält Makler nun hoffentlich davon ab, Wohnungssuchende zur Kasse zu bitten.
 
Vom Makler über’s Ohr gehauen, Probleme mit der Wohnung oder Streit mit dem Vermieter — bei Fragen und Schwierigkeiten rund um das Mietrecht bieten wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer Ihnen unsere Hilfe. Wir sind Experten im Bereich Mietrecht und in mietrechtlichen Angelegenheiten und blicken dabei auf langjährige Erfahrung zurück.
Interessantes aus dem Mietrecht und Nützliches für Mieter gibt es auch auf unserem Youtube-Channel: Kanzlei Mingers & Kreuzer!

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