Bild: Sisacorn / shutterstock.com
Im Vorfeld zur EM 2016 gab es bereits Ankündigungen zu Terroranschlägen rund um das sportliche Großereignis. Die Bedrohung ist zwar noch nicht real, manchem Fan kann es aber doch in diesen Tagen mulmig zumute werden. Reiserücktritt oder Ticketstornierung wegen Terrorgefahr bei der Europameisterschaft möglich? — Wir klären es für Sie!
Die Terrorgefahr war nie so befürchtet wie bei der diesjährigen EM in Frankreich. Nach den Attacken von Paris und Charlie Hebdo scheint Frankreich im Fokus des Terrors. Da steigt auch die Angst bei einem Fußballgroßereignis vor terroristischen Anschlägen auf Fans und Spiele.
Trotz Sicherheitsmaßnahmen und hohen Kosten für selbige bleibt die Angst in der Luft. Da fragen sich viele Fans, ob ein Reiserücktritt vom teuer erstanden EM-Ticket möglich ist.
Grundsätzlich ist ein Reiserücktritt möglich — wichtig ist allerdings, wann Ihr Reiserücktritt angemeldet wird. Denn nach dem Zeitpunkt Ihrer Rücktrittserklärung und dem Kleingedruckten Ihres Vertrages richtet sich letztlich auch die Höhe Ihrer Stornierungsgebühren. Umso früher storniert wird, desto niedriger die Stornogebühren für den Reisenden.
Handelt es sich um einen Flug, haben Reisende zudem das Recht auf die Rückerstattung aller Steuern und Gebühren, allerdings nicht auf die Erstattung des Flugtickets. Diese wird meist von den Fluggesellschaften im Vertrag ausgeschlossen. Sie sollten dies aber nicht von vorne herein annehmen und trotzdem eine Zahlungsaufforderung einreichen.
Wird von einer Reise wegen „höherer Gewalt“ zurückgetreten, entfallen die Stornogebühren. Da fragen sich Fans und Reisende natürlich, ob Terrorgefahr unter „höhere Gewalt“ fällt und damit ein gerechtfertigter Grund für einen Reiserücktritt ist.
Entscheidend ist, ob das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgibt oder nicht. die Bloße Angst oder Befürchtung vor Terror oder eine latente Terrorgefahr ist für den Reiseanbieter kein konkreter Reiserücktrittsgrund!
Die derzeitige Situation in Frankreich sieht keine Warnung durch das Auswärtige Amt vor, sodass bei einem Reiserücktritt wegen Terrorgefahr auch die Stornierungsgebühren nicht entfallen. Sollte allerdings doch etwas passieren, wird die Warnstufe durch das Auswärtige Amt geändert.
„Höhere Gewalt“ rechtfertigt dabei auch einen Reiserücktritt bei noch nicht angetretener Reise. Es bleibt aber zu beachten, dass bei einem Rücktritt während der Reise der Reiseanbieter seinerseits anteilig in Anspruch genommene Reiseleistungen verrechnen kann, d.h. dass nur ein Teil des gezahlten Betrages erstattet wird.
Übrigens: Wer damit spekuliert sein EM-Ticket noch privat zu verkaufen oder kaufen, muss damit rechnen, dass er bei einer Stichprobe beim Einlass außerhalb des Stadions bleiben muss. Die EM-Tickets sind personalisiert und bei einer Überprüfung sollte der Name auf dem Ticket mit dem auf dem Personalausweis übereinstimmen, andernfalls muss man das Spiel doch woanders verfolgen!
Mehr zum Reiserecht oder speziell dem Reiserücktritt erfahren Sie in unserem Blog oder auf unserem Youtube-Channel Kanzlei Mingers & Kreuzer. Wir beraten Sie gerne bei Fragen oder Problemen mit Ihrer Reisegesellschaft. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail — wir kümmern uns darum!
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