Bild: Bjoern Deutschmann / shutterstock.com
Auch im Juni gibt es wieder neue, heiß diskutierte Gesetze: Ob das neue Diesel-Fahrverbot in Hamburg oder die Kreuzpflicht in Bayern. Hier ein Überblick für Sie!
Derzeit verhandeln Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern den neuen Mindestlohn. Dieser soll bis zum 30. Juni festgelegt werden, gelten würde er ab 2019. Momentan beläuft sich der Mindestlohn auf 8,84 Euro. Gefordert wird seitens der Gewerkschaften eine Anhebung auf 9,19 Euro.
Ab dem 01. Juni gelten in Hamburg auf zwei Straßenabschnitten Diesel-Fahrverbote. Zum einen müssen zukünftig alle Besitzer von Dieselfahrzeugen, deren Abgaswerte über die Grenzen der Euro-6 schreiten, einen Umweg um die Max-Brauer-Allee einplanen. Zum anderen dürfen Lastkraftwagen ohne das Erfüllen der Euro-6-Norm, einen 1,6km langen Bereich der Stresemannstraße nicht mehr befahren. Die Bußgelder liegen hier bei Missachten der Verboten bei 25 Euro für Autofahrer bzw. 75 Euro für Fahrer von LKWs.
Ebenfalls ab dem 01. Juni gilt die Kreuzpflicht in Behörden im Bundesland Bayern. Diese Entscheidung der neuen Landesregierung ist jedoch hoch umstritten.
Vier Jahre nach dem Gewinn der Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien geht es nun wieder los für die deutsche Nationalmannschaft. Auch wenn die Spieler von Bundestrainer Jogi Löw in Russland sind, feiern die meisten Deutschen lieber in Deutschland beim Public Viewing mit Nachbarn oder Freunden. Hierzu hat die Bundesregierung nun festgelegt, dass die Kommunen die Regelungen in Bezug auf Lärmschutz und Nachtruhe lockern dürfen. Public Viewing-Veranstalter und Fußball-Begeisterte dürfen also auch nach 22 Uhr feiern und jubeln, ohne sich Gedanken machen zu müssen. Das neue Regelwerk ist bis zum 31. Juli gültig.
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