Zurzeit vertreten wir eine Mandantin in einem arbeitsrechtlichen Streit.
Ihr wurde nach dem sie, krankgeschrieben einen Karnevalsball besuchte gekündigt. Die Kündigung ist unserer Ansicht jedoch unwirksam, da der Besuch der Karnevalsveranstaltung nicht den Genesungsprozess beeinträchtigte.
Das WDR-Fernsehen berichtete vergangene Woche hierzu.
Zum Bericht.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]