Zurzeit vertreten wir eine Mandantin in einem arbeitsrechtlichen Streit.
Ihr wurde nach dem sie, krankgeschrieben einen Karnevalsball besuchte gekündigt. Die Kündigung ist unserer Ansicht jedoch unwirksam, da der Besuch der Karnevalsveranstaltung nicht den Genesungsprozess beeinträchtigte.
Das WDR-Fernsehen berichtete vergangene Woche hierzu.
Zum Bericht.