Steigen im Sommer die Temperaturen stark an und das Thermometer klettert auf 30 Grad oder mehr, hoffen viele Schüler auf Unterrichtsausfall wegen sogenanntem „Hitzefrei“. Grund: Die Schüler können sich bei großer Hitze und einer hohen Raumtemperatur verständlicherweise kaum konzentrieren, geschweige denn können sie angesichts der körperlichen Hitzebelastung dem Unterrichtsinhalt ausreichend folgen.
Doch wie gestaltet sich die Situation am Arbeitsplatz – gibt es auch dort so etwas wie Hitzefrei bzw. hat man unter Umständen sogar einen Anspruch auf Freistellung? Die Kanzlei Mingers. besitzt eine umfassende Expertise in dem Bereich des Arbeitsrechts und klärt auf! Jetzt kostenfreie Erstberatung sichern.
Hohe Temperaturen wirken sich nicht nur auf die Produktivität von Arbeitnehmern, sondern auch auf ihr körperliches Wohlbefinden aus. Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es dennoch nicht.
Die Arbeitsstättenverordnung gibt jedoch vor, dass die Lufttemperatur nicht über 26 Grad steigen darf, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden. Erklimmt sie einen Wert von 30 Grad und mehr, ist der Chef letztlich dazu verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um den Arbeitnehmer zu schützen.
Kann er dies nicht beispielsweise durch ausreichende Lüftung, eine Versetzung bestimmter Arbeitsplätze oder ähnlicher Maßnahmen erreichen, so kann er tatsächlich verpflichtet sein, Ihnen frei zu geben.
Kann dem Arbeitgeber nachgewiesen werden, dass er die Gesundheit oder gar das Leben seiner Mitarbeiter vorsätzlich gefährdet hat, kommt eine Geldstrafe oder eine bis zu einjährige Freiheitsstrafe in Betracht.
Wird dem Chef zumindest eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, kann sich das Bußgeld auf bis zu 5000 Euro belaufen. Sollte es im Büro also mal wieder sehr heiß werden, lohnt es sich als Arbeitgeber, die Vorgaben einzuhalten.
Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte verfügt über Experten mit langjähriger Erfahrung auch in dem Bereich des Arbeitsrechts. Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie hier eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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