Grundstückseigentümer haben nach verlängerte Abgabefrist noch bis Ende Januar Zeit, um ihre Grundsteuererklärung einzureichen. Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?
Hintergrund der Abgabe der Grundsteuererklärungen ist, dass die bisher geltende Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Damit kam es im Jahr 2022 zur Grundsteuerreform, aus der die Pflicht zur Neubewertung der Grundsteuer folgte.
Die Grundstückseigentümer müssen somit eine Grundsteuererklärung zur Feststellung des Grundsteuererwerbs abgeben. Ursprünglich wurde dafür eine Frist bis zum 31.10.2022 gesetzt, die jedoch auf den 31.1.2023 verlängert wurde.
Wer die Frist versäumt, der erhält voraussichtlich zunächst ein Erinnerungsschreiben des Finanzamtes. Das Amt kann aber auch einen Verspätungszuschlag von 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens aber in Höhe von 25 € festsetzen. Dieser muss neben der Grundsteuer gezahlt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Androhung und anschließende Festsetzung von Zwangsgeld. Dem Finanzamt steht dabei ein gewisser Ermessensspielraum zu. Es kann ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 € festgelegt werden.
Im schlimmsten Fall wird letztendlich eine Schätzung der Besteuerungsgrundlage vorgenommen. Dies sollten Sie möglichst vermeiden, da eine Schätzung im Zweifelsfall nachteilig für Sie ausfallen könnte. Doch selbst die Schätzung durch das Finanzamt entbindet Sie nicht von der Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung.
14 der 16 Bundesländer haben bei den Finanzbehörden angegeben, zunächst lediglich Erinnerungsschreiben verschicken zu wollen. Darunter befinden sich mitunter Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Sie würden an die Einsicht der Grundstückseigentümer appellieren und auf ein maßvolles Verhalten der Finanzämter hoffen.
Dabei sei jedoch nicht eindeutig, ab wann Verspätungszuschläge oder andere Maßnahmen erfolgen sollen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, die Grundsteuererklärung trotzdem so schnell wie möglich abzugeben. Das Finanzamt könnte jederzeit zu den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln greifen.
Sollte Ihnen eine fristgerechte Abgabe nicht möglich sein, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Diesen müssen Sie noch vor Fristablauf am 31. Januar einreichen. Wichtig ist, dass Sie gute und nachvollziehbare Gründe angeben, warum Sie die Frist nicht einhalten können.
Sind die Gründe unzureichend, hat das Finanzamt allerdings das Recht, Ihren Antrag zu verweigern. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der Ihnen bei der Darlegung der Gründe hilft.
In jedem Fall sollten Sie die Grundsteuererklärung zeitnah nachholen.
Angesichts des in wenigen Tagen bevorstehenden Fristablaufs sollten Sie nicht zögern, eine Fristverlängerung zu beantragen. Gerade wenn Sie die Frist verpasst haben, sollten Sie sich anwaltliche Rat einholen.
Es kann passieren, dass dem Finanzamt Fehler unterlaufen. Diese können etwa in einer fehlerhaften Ermessensausübung, einer fehlenden Androhung von Zwangsgeld oder einer Festsetzung in unangemessener Höhe bestehen.
Sollte bereits ein Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld festgesetzt worden sein, legen wir für Sie Einspruch ein. Unsere Experten der Kanzlei Mingers stehen Ihnen zur Seite und kämpfen für Ihr Recht!
Für weitere Fragen wenden Sie sich an uns! Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-Mail an Office@mingers.law.
Hinweis: Bei Klick auf den Play-Button werden Daten zu YouTube übertragen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]