Derzeit sind alle Darlehen, die sich im Umlauf befinden, in 80% aller Fälle fehlerhaft und somit widerrufsfähig. Unter anderem auch Verträge der DSL Bank sind hiervon betroffen. Die Ursache hierfür sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die an viele Darlehensnehmer bei Vertragsschluss von Immobiliendarlehen ausgegeben wurden.
Die von der DSL Bank verwendeten Widerrufsbelehrungen waren und sind häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, denn diese sind vielfach fehlerhaft und damit unwirksam.
In vielen Darlehen der DSL Bank wird der Darlehensnehmer darüber informiert, dass die Widerrufsfrist zu dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der Darlehensnehmer ein Exemplar der Belehrung und eine Anfertigung des Darlehensvertrages oder vom Angebot erhält, das alle relevanten Vertragsbedingungen enthält. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung vom Widerruf aus.
Der BGH hat bereits am 10.03.2009 für eine nahezu identische Widerrufsbelehrung entschieden, dass die verwendete Belehrung den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Nach Ansicht des BGH wird der Darlehensnehmer nicht richtig über den maßgeblichen Beginn der Frist informiert, da der Kunde ein falsches Bild über den genauen Beginn der Widerrufsfrist erhält.
Die Verträge der DSL Bank sind in vielen Fällen im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurden. Dabei hat die DSL Bank in vielen Fällen übersehen, dass ein entsprechender Gestaltungshinweis mit in die Widerrufsbelehrung aufzunehmen ist.
Für eine gültige Belehrung hätte es der Aufnahme des Gestaltungshinweises bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen zusätzlich bedurft. Durch das Fehlen der notwenigen Informationen ist der Widerruf vom Darlehen sehr wahrscheinlich.
Grundsätzlich empfehlen wir von Anfang die Unterstützung durch einen in dem Rechtsgebiet erfahrenen Anwalt. Gerne nehmen wir eine kostenlose Überprüfung Ihrer Vertragsunterlagen vor und beurteilen, ob ein Widerruf bei der DSL Bank für Sie auch jetzt noch drin ist.
Sie können uns telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular erreichen.
Weiterführende Informationen sowie aktuelle Beiträge rund um das Themengebiet finden Sie in unserem Rechtsgebiet Widerruf von Darlehen.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.