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Im Abgasskandal werden die ersten Briefe verschickt!

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In Deutschland gehen der Abgasskandal und seine Folgen nun langsam in die heiße Phase. In den kommenden Wochen sollen die ersten Briefe im Zusammenhang mit dem flächendeckenden Rückruf versendet werden. Zunächst sind nur die 2-Liter-Diesel-Maschinen betroffen, bei denen ein einfaches Update der Software ausreichen soll. Bundesverkehrsminister Dobrindt garantiert dabei „klare Vorgaben“.

Die Pläne von Volkswagen im Einzelnen!

 
Die amerikanische Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) hatte im September des vergangenen Jahres den Abgasskandal erst ins Rollen gebracht. Über elf Millionen Fahrzeuge weltweit sind vom so genannten Abgasskandal betroffen. In der Bundesrepublik konnte man sich im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten relativ zügig über einen Rückruf mit Politik und Behörden einigen. Die enge Verbindung zwischen Wirtschaft und Politik –wie zum Beispiel in Niedersachsen- hat wohl sein Übriges zu einer schnellen Abwicklung getan.
 
Im Detail sollen die Nachbesserungen der Autos in drei Wellen erfolgen. Den Anfang machen die 2-Liter-Diesel-Maschinen, die laut Volkswagen eines einfachen Updates der Software bedürfen. Die entsprechenden Briefe sollen in den nächsten zwanzig Tagen die Betroffenen erreichen. Bei den 1,6-Liter-Motoren hingegen muss eine Art Plastikgitter eingebaut werden, um die Reinigung der Abgase zu verbessern. Aus anwaltlicher Sicht müssen wir erneut darauf hinweisen, dass die Erfolgschancen eines reibungslosen Ablaufs im Abgasskandal durchaus angezweifelt werden müssen. Vielen Experten zufolge kann ein solcher Einbau zu einem erhöhten Spritverbrauch sowie Leistungseinbußen des Motors führen. Das wiederum würde Ihnen als Geschädigter die Möglichkeit eröffnen, Schadensersatz oder sogar Rücktritt zu fordern. Daneben sind Fragen hinsichtlich etwaiger Verjährungsfristen oder Verlängerungen der Gewährleistung weiterhin nicht hinreichend beantwortet.
 
Verantwortlich für die Umsetzung der von Volkswagen präsentierten technischen Lösungen ist das in Flensburg ansässige Kraftfahrtbundesamt (KBA), dessen Überwachung Aufgabe des Bundesverkehrsministeriums unter der Leitung Dobrindts ist. Hier begleite man „konsequent die Aufarbeitung der Manipulationen bei Volkswagen“ und mache dem Unternehmen dabei klare Vorgaben. In einer speziell eingesetzten Untersuchungskommission zum Abgasskandal findet sich zudem ein externer Sachverständiger der Technischen Universität München. Dobrindt zufolge sei man bei der Aufarbeitung der Vorfälle deutlich weiter als die USA. Aus unserer Sicht hat das aber –wie oben beschrieben- verschiedene Gründe. Volkswagen ist der größte deutsche Autobauer und einer der wirtschaftsstärksten Unternehmen. Dementsprechend ist Volkswagen auch einer der größten Arbeitgeber. Daneben ist Niedersachsen aufgrund der erheblichen Beteiligung an dem Wohlergehen von Volkswagen interessiert. In Verbindung mit der starken Autolobby ist es also nicht verwunderlich, dass der Rückruf ohne große Beanstandungen genehmigt wurden. Dabei hüllt sich Volkswagen hinsichtlich der technischen Details in Schweigen, obwohl man nach dem Bekanntwerden Transparenz als eine der wichtigsten Prioritäten im Abgasskandal ausgegeben hatte. Schließlich muss man sich die Frage stellen, warum die Einführung eines so simplen Luftgitters nicht schon in den letzten acht Jahren entwickelt worden war. Den amerikanischen Behörden reine Schikane vorzuwerfen, greift zu kurz. Zwar sind die Emissionswerte über dem Atlantik deutlich strenger. Doch die Entwicklung eines ganz neuen Katalysators, von dem in der Bundesrepublik erst gar nicht die Rede ist, wirft einen Schatten auf die angeblich offenen Bemühungen einer weltweiten Aufarbeitung von Volkswagen im Abgasskandal. In den Vereinigten Staaten bleiben die Entwicklungen also besonders spannend.

 Wie Betroffene sich im Abgasskandal verhalten sollten!

Zunächst einmal ist die behördliche Anordnung im Abgasskandal verbindlich. Eine Nichtbeachtung führt zum Verlust etwaiger Gewährleistungs-oder Schadensersatzrechten. Dennoch müssen Sie sich unter Umständen auf Wartezeiten bei der Abwicklung einstellen. Schließlich erfordert der Rückruf einen Kraftakt der einzelnen Händler von Volkswagen, die in der Regel auch Ihre direkten Vertragspartner sind. Im Rahmen von möglichen Rückabwicklungen wäre das die in Frage stehende Vertragsbeziehung. Nicht zuletzt deswegen ist die Lage rund um den Abgasskandal durchaus komplex. Aus diesem Grund raten wir Ihnen eine Überprüfung Ihrer Sachlage durch einen fachkundigen Anwalt. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen dabei gerne zur Seite. In einer kostenlosen Erstberatung klären wir Sie unter Abwägung aller Risiken über die Möglichkeit der Geltendmachung Ihrer Rechte auf. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um den Abgasskandal bei Volkswagen finden Sie auch in unserer Rubrik.

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