Der April bringt den Frühling und außerdem noch einige Gesetzesänderungen mit sich. Damit Sie über alle wichtigen Neuerungen informiert sind, finden Sie hier einen Überblick!
Ab dem 1. April gilt ein ermäßigtes Deutschlandticket für Studierende. Dieses beträgt nur noch 60 % des regulären Preises und kostet somit nur noch 29,40 € im Monat. Informieren Sie sich jedoch bitte, ob das Ticket auch für Sie erhältlich ist.
Denn ob und wann genau das Semesterticket an einzelnen Hochschulen eingeführt wird, hängt von den Verhandlungen zwischen Verkehrsteilnehmern, Verkehrsverbünden und Landestariforganisationen mit den Hochschulen, Studierendenwerken oder Studierendenvertretungen ab.
Auszubildende können einen Mobilitätszuschlag erhalten, bei dem im ersten Jahr einer „wohnortfernen“ Ausbildung zweimal pro Monat die Fahrkosten nach Hause übernommen werden. Außerdem können angehende Azubis, die vor der Ausbildung in den Job schnuppern wollen, nun ab April finanziell bei bis zu sechswöchigen Berufsorientierungspraktika bei den Fahrt- und Unterkunftskosten unterstützt werden. Wenden Sie sich für die Bewilligung dieser Anträge an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Ab April gilt für den Erwerb der Fahrerlaubnis ein neuer Fragenkatalog. Davon sind alle Fahrzeugklassen betroffen. Ein paar Fragen sind hinzugekommen, ein paar wurden weggestrichen. Bundesweit liegt die Durchfallquote laut TÜV-Verband 2023 bei knapp 2 Millionen abgelegten Prüfungen bei 42 %. Damit sind etwa 3 % mehr Prüflinge durchgefallen als im Vorjahr.
In der Woche ab dem 15. April will die Polizei wieder ein Zeichen für mehr Verkehrssicherheit setzen und wird vermehrt Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Großteil der Bundesländer wird sich an der europaweiten Aktion mit dem Namen „Road Pol Speed Marathon“ beteiligen. Welche genau, das bleibt bislang noch unklar. Freitag, der 19. April wird Haupttag der Aktion und der sogenannte Blitzmarathon stattfinden.
Zum 1. April wird der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis zum Eigenkonsum im öffentlichen Raum für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt. Darüber hinaus dürfen drei Pflanzen zuhause angebaut werden. Wichtig ist, dass diese mit einer Sicherheitsvorrichtung gegen Diebstahl und Kinder geschützt sind.
Allerdings gibt es einige Einschränkungen, die Sie beachten sollten: Die eigene Ernte darf jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden. Erträge, die 50 Gramm übersteigen, sollen vernichtet werden. Außerdem ist der Anbau von Cannabis im Kleingarten nicht erlaubt. Ab dem 1. Juli sollen Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.
Ab April haben weniger Gutverdienende Anspruch auf Elterngeld. Die neue Einkommensgrenze liegt dann bei 200.000 € zu versteuerndem Einkommen. Das entspricht rund 230.000 € brutto. Diese Neuerung gilt für Paare und für Alleinerziehende.
Neu ist auch, dass nach dem zwölften Lebensmonat des Kindes es nicht mehr möglich sein wird, dass beide Elternteile gleichzeitig das Basiselterngeld beziehen. Zudem sollen Eltern nur noch einen gemeinsamen Monat Elternzeit nehmen können. Bisher waren es zwei gemeinsame Monate.
Gute Nachrichten für Maler und Lackierer: Der branchenbezogene Mindestlohn steigt hier von 14,50 € auf 15 € die Stunde. Für Helferinnen und Helfer beträgt der Mindestlohn dann 13 € statt 12,50 €.
Unsere Experten von der Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte stehen Ihnen in Rechtsfragen gern zur Seite. Kontaktieren Sie uns und stellen Sie uns hier gerne eine kostenfreie und unverbindliche Anfrage!
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