Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Was das Urteil für Sie bedeutet, erfahren Sie im Folgenden!
Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikations- und Internetdienste zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ohne bestimmten Anlass für einen begrenzten Zeitraum und macht den anschließenden Zugriff der staatlichen Behörden auf die Daten möglich. Der Zugriff erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa zum Zwecke der Aufklärung von Straftaten oder zur Gefahrenabwehr.
Das deutsche Gesetz ist bereits seit Jahren stark umstritten. Kritiker sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürger aufgrund zweifelhaften Nutzens der Regelung. Die Hürden für den Zugriff auf die Daten seien nicht hoch genug. Das Gesetz ist bereits seit 2017 ausgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte bemängelt, dass es gegen die EU-Grundrechte verstoße.
Zwei deutsche Telekommunikationsunternehmen haben nun über eine Vorlage der deutschen Gerichte vor dem EuGH gegen die Speicherpflicht geklagt. Mit Erfolg: Der EuGH hat entschieden, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten der Bürger nur unter strengen Voraussetzungen gespeichert werden.
Soweit es nicht um die Verteidigung der nationalen Sicherheit gehe, sei eine Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur in engen Grenzen möglich.
Es handle sich bei dem Zugang zu den Informationen um einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte. Man könnte anhand der Daten sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben von fast allen Menschen in Deutschland ziehen, was zu einem Gefühl der ständigen Überwachung führen könnte.
Bundesjustizminister Marco Buschmann begrüßt die Entscheidung und spricht von einem guten Tag für die Bürgerrechte. Er ist dafür, die deutsche Regelung zügig und endgültig aus dem Gesetz zu streichen.
Die Bundesregierung hatte bereits vor dem Urteil des EuGH angekündigt, die Regelung reformieren zu wollen. Ein neues Gesetz mit eng gefassten Voraussetzungen wäre rechtlich möglich. Allerdings ist sich die Koalition diesbezüglich nicht einig.
Als mögliche Alternative zur Vorratsdatenspeicherung könnte das von der FDP vorgeschlagene „Quick-Freeze“-Verfahren dienen. Ermittler könnten dabei nur aus Anlass einer konkreten Straftat mit richterlicher Zustimmung bestimmte Daten einfrieren lassen und später darauf zugreifen.
Ob es zu einer Neuregelung kommt und wie diese aussieht, ist derzeit aber noch unklar.
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