Laut Informationen des NDR, WDR und der SZ soll die ermittelnde Staatsanwaltschaft München davon ausgehen, dass die Bilanzen Wirecards bereits seit Jahren gefälscht sind. Hintergründe zu diesen Vorgängen, nun bei uns!
Die seit Jahren kursierenden Gerüchte rund um unzureichende oder sogar gefälschte Bilanzen Wirecards haben sich nun bestätigt. Die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young stellten das Fehlen von 1,9 Milliarden fest, die eigentlich auf einem Treuhandkonto liegen sollten. Die damit in Verbindung stehenden Belegen seien allerdings gefälscht gewesen. Der Betrag wurde jedoch in der Bilanz angegeben.
Mit dem Aufdecken des Skandals überschlugen sich die Ereignisse. Neben der Verhaftung des Ex-CEO Markus Braun und der Flucht des Ex-COO Jan Marsalek nach Asien stürze auch die Aktie um nahezu 99 Prozent ab. Darüber hinaus meldete der Konzern Insolvenz an.
Die Bilanz des Jahres 2019 wollte Ernst & Young schlussendlich nicht testieren, die der Vorjahre hingegen schon. Nun sollen diese Bilanzen auch fehlerhaft sein, wie NDR, WDR und SZ berichten.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erstrecken sich von Untreue, über Bilanzfälschung bis hin zur Manipulation des Börsenkurses. Im Rahmen dessen gehen die Ermittler wohl mittlerweile davon aus, dass die Verantwortlichen den Konzern attraktiver und lukrativen erscheinen lassen wollten. Daher soll die Konzernbilanz mit Geld aufgeblasen worden sein, das gar nicht existiert. Der Plan stand laut Ermittlungsunterlagen, die dem NDR, WDR und der SZ vorliegen, bereits seit 2014 und wurde ab 2015 umgesetzt. Bis zum Jahr 2019 sollen sich hierbei die entsprechenden 1,9 Milliarden angehäuft haben.
Sollte sich der Verdacht bestätigten, steht die Frage im Raum, ob nicht sowohl die behördliche Aufsicht als auch die Wirtschaftsprüfer in diesem Fall versagt haben. Demnach wäre dieser Betrug über drei Jahre lang durchgegangen, ohne dass eingeschritten wurden. Die Prüfer Ernst & Young haben diese Bilanzen sogar testiert.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
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