Nachdem sich Ex-Vorstand Markus Braun aufgrund der Betrugsvorwürfe gestellt hat, geht die Staatsanwaltschaft mittlerweile wohl von Betrug aus. Im Rahmen dessen kam es nun zu Razzien bei Büroraumen Wirecards und Privatimmobilien von Markus Braun.
Bereits seit Jahren steht das deutsche Unternehmen Wirecard in der Kritik, die eigene Bilanz nicht ordnungsgemäß anzugeben oder sogar zu fälschen. Im Raum stehen hier umstrittene Geschäfte im Raum Asien, wie zum Beispiel fingierte Umsätze (Third Party Acquiring), falsch ausgewiesene Kredite (MCA-Geschäft), überhöhte Kaufpreise von Gesellschaften zugunsten der Manager oder Kreislaufbuchungen (Round-Tripping).
Um in diesen Angelegenheiten Klarheit zu bringen wurde die KPMG beauftragt, die Vorwürfe zu entkräften. Dies gelang allerdings aufgrund des unkooperativen Verhaltens Wirecards nicht, woraufhin die eigentlichen Prüfer, Ernst & Young, genauer hinschauten. Diese stellten anschließend fest, dass 1,9 Milliarden Euro fehlten, obwohl diese auf einem Treuhandkonten sein sollten. Dies damit zusammenhängenden Belege seien gefälscht gewesen, weshalb sich die Prüfer im Gegensatz zum Jahr 2018 weigerten, die Bilanz zu testieren. Ob die Zahlen zu diesem Zeitpunkt jedoch korrekt angegeben wurden, darf stark bezweifelt werden.
In der Folge stürzte die Aktie von Wirecard massiv um 90 Prozent ab und der Konzern sah sich dazu gezwungen Insolvenz anzumelden. Die Wertpapiere der Verbraucher besitzen nun nur noch einen Bruchteil des ursprünglichen Wertes.
Am frühen Mittwochmorgen kam es sowohl in der Konzernzentrale in Aschheim bei München als auch in Österreich in privaten Immobilien von Ex-Vorstand Markus Braun zu Razzien. Anlass waren die Vorwürfe der Bilanzfälschung, Marktmanipulation und Betrug.
Die geschädigten Anleger dieser Betrugsaffäre dürfte dies freuen. Da nun wohl auch die Staatsanwaltschaft von einem Betrugsfall ausgeht, dürften dies für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche von Vorteil sein. Hier wären nämlich auch die Ex-Vorstände Braun und Marsalek angreifbar, da diese über eine sogenannte D&O Versicherung verfügen, die für solche Fälle haftbar gemacht werden könnte.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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