Nachdem die Bilanzverfälschung bei Wirecard in Deutschland ans Licht kam, wird das Unternehmen wohl seine amerikanische Tochtergesellschaft verlieren. Deshalb bietet sich Wirecard North America selbst zum Verkauf an. Was bedeutet das für Geschädigte?
Der Finanzdienstleister Wirecard hat nach einem gigantischem Finanzskandal Insolvenz angemeldet. Bereits 2019 berichteten einzelne Journalisten bereits von Unregelmäßigkeiten in der Bilanz des Konzerns. Umsätze von externen Partnern konnten nicht zurückverfolgt werden. Die Konzernspitze reagierte auf die Vorwürfe und beauftragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMPG, um eine außerplanmäßige Prüfung der Bücher vorzunehmen und so die Vorwürfe zu entkräften. Die Prüfung verfehlte allerdings ihr Ziel, da die Unregelmäßigkeiten nicht aufgeklärt werden konnten.
Am 18.06.2020 begann die Abwärtsspirale bei Wirecard. Die Summe von 1,9 Milliarden Euro, die in der Bilanz ausgewiesen ist, war auf Treuhandkonten nicht aufzufinden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, die seit 2012 die Jahresabschlüsse des Konzerns prüft, bestätigte deshalb die Zahlen von 2019 nicht.
Daraufhin kam es zu einem Absturz der Aktie um 90 Prozent. Der Vorstandsvorsitzende Markus Braun wurde festgenommen, die Vorwürfe lauteten Bilanzfälschung und Kursmanipulation. Wirecard gab die letztlich Luftbuchungen zu und schlitterte direkt in die Insolvenz.
Die US-amerikanische Tochter von Wirecard betont ihre Unabhängigkeit vom deutschen Mutterkonzern. Erst 2016 hatte Wirecard seine Aktivitäten auf dem US-amerikanischen Markt gestartet. Jetzt sucht Wirecard North America allerdings nach Käufern, die das Unternehmen übernehmen sollen.
Dieser Verkauf könnte der Anfang eines großen Ausverkaufs bei Wirecard sein. Investoren und Konkurrenten wittern bereits ihre Chance.
Insolvenz hat bisher nur der Mutterkonzern Wirecard AG angemeldet, bei den zahlreichen Tochterunternehmen im In- und Ausland sind die Insolvenzanträge noch in Prüfung. Der geplante Verkauf von Wirecard North America geschieht zwar unabhängig von der AG, an der Börse sorgt die Ankündigung aber für einen Aufschwung der Wirecard-Aktie.
Für geschädigte Anleger, die Aktien, Anleihen oder Devisen Aktien der Wirecard AG gekauft haben, arbeiten wir gerade an einem Musterverfahren nach dem Kapitalmusterschutzgesetz. Dabei handelt es sich um eine Art Sammelklage, um eine Entschädigung für den Kursdifferenzschaden zu fordern.
Viele Anleger sind besorgt, dass aufgrund der Insolvenz keine Mittel mehr bei Wirecard verfügbar sind, um Schadenersatzzahlungen zu leisten. Zum einen gibt es aber die Insolvenzmasse. Zum anderen handelte es sich bei Wirecard um unerlaubte Handlungen, daher besteht die Durchgriffshaftung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind mit einer D&O Versicherung versichert, aber auch die E&Y Wirtschaftsprüfer müssen mit ihrer Berufshaftpflichtversicherung für Fehlleistung haften, die sie erbracht haben.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können. (Ändern, wenn Entscheidung getroffen worden ist)
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
Folgende Schadensersatzansprüche sind möglich:
Wir prüfen kostenlos Ihren Schadensersatzanspruch! Dazu brauchen wir ihre Wertpapierabrechnung zu Ihren Transaktionen in Wirecard-Aktien (WKN: 747206 / ISIn: DE0007472060) oder Derivaten, und zwar für Transaktionen zwischen dem 10. Juli 2012 bis einschließlich dem 25. Juni 2020. Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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