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Führungskräfte stehen in der Regel unter einem immensen Druck. Geht in der Folge etwas schief, könnte es sein, dass Ihr Chef dies an Ihnen auslässt. Doch wie viel muss ich mir von meinem Vorgesetztem gefallen lassen? Und wie kann ich gegen unangemessenes Verhalten vorgehen?
Führungskräfte besitzen nicht neben einigen Rechten auch bestimmte Pflichten, denen sie gerecht werden müssen. Dazu zählt auch ein angemessenes Verhalten gegenüber den Mitarbeitern. Diese haben ein Recht auf eine solche Behandlung und müssen sich nicht anschreien oder beleidigen lassen.
Sachliche Kritik bei mangelhafter oder fehlender Leistung ist hingegen zulässig und in bestimmten Situationen durchaus sinnvoll, allerdings muss die Art und Weise passen.
Sind Sie mit dem Verhalten Ihres Vorgesetzten nicht einverstanden, sollte der erste Schritt in jedem Fall eine offene Kritik an der Art und Weise sein. Falls auch in der Folge keinerlei Änderung eintritt, gibt es für Sie die Möglichkeit, die Vergehen und Zeugen in Form einer Liste zu dokumentieren. So haben Sie im Zweifelsfall vor Gericht bessere Aussichten auf Erfolg.
Bevor jedoch rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, könnte ein Gespräch mit dem Arbeitgeber helfen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass diese der Führungskraft eher den Rücken stärkt, da ansonsten die Autorität leidet.
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