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Wann hat man Anspruch auf Hartz-IV-leistungen? Stehen Pfand-Einnahmen dem Anspruch entgegen? Das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf bringt Licht ins Dunkel.
In dem vorliegenden Fall vor dem Sozialgericht Düsseldorf forderte eine 53-jährige Pfandflaschensammlerin vom Jobcenter Düsseldorf die Zahlung auf Hartz-IV-Leistungen – ohne Erfolg. Die Antragstelle lehnte ihren Antrag mit der Begründung ab, die Frau habe fragliche Angaben gemacht. Sie habe sich nicht eindeutig darüber geäußert, wo sie lebt.
Unklar war, ob sie in einem Haus zusammen mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten und dessen Mutter wohnt oder aber außerhalb des Hauses auf dem Grundstück in einem Bauwagen lebt. Das Jobcenter versagte ihr aufgrund der Widersprüchlichkeiten den Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen.
Die Klägerin trug in dem Gerichtsverfahren vor, dass sie keine Miete zahlt und somit auch keine Unterkunftskosten geltend macht. Den Regelbedarf benötige sie aber dringend, da sie auf keinerlei Unterstützung von anderen Personen setzen kann. Lediglich durch das Sammeln von Pfandflaschen halte sie sich finanziell über Wasser.
Das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom vergangenen Mittwoch fällt zugunsten der Klägerin aus. Die Kammer überzeugte sich in der Beweisaufnahme davon, dass die Klägerin wohnungslos ist und häufiger auf dem Grundstück der Mutter ihres ehemaligen Lebensgefährten übernachtet. Die Richter stellten folglich ihre Hilfebedürftigkeit fest.
Die Klägerin habe weder ein Einkommen, noch Vermögen. Dazu kommt, dass sie alleine lebt. Laut den Richtern stehe ihr daher der Regelbedarf zu. Auf die Leistungen ihres Anspruchs auf Hartz-IV dürfe lediglich das Kindergeld angerechnet werden, welches ihr für ihre Tochter zusteht.
Die Einnahmen, welche die Frau durch das Pfandflaschensammeln erhält, sind nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme derart gering, dass sie in diesem Einzelfall anrechnungsfrei bleiben müssen. Die Lage der Klägerin werde durch die geringen Einahmen kaum merklich beeinflusst, sodass das Ablehnen von Leistungen durch das Jobcenter nicht gerechtfertigt ist.
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