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Gepäckverlust ist leider keine Seltenheit, aber immer wieder ärgerlich. Doch auch im Notfall müssen Sie nicht in Panik verfallen, Ihnen stehen bestimmte Rechte zu!
Wer bemerkt, dass sein Gepäckstück am Urlaubsort fehlt, sollte den Verlust umgehend melden. Ansprechpartner ist hier die Lost and Found Stelle am Flughafen oder der Gepäckmittelungsschalter. Dort können Sie ein Schadensformular ausfüllen, in dem Sie Angaben zum Gepäck an sich und dem Inhalt treffen müssen.
Zwar können Sie den Schaden vor Ort melden, die Ansprüche bestehen jedoch gegenüber der entsprechenden Airline. Diese muss für alles notwendige aufkommen, sprich Verpflegungsartikel oder Ersatzkleidung.
Wichtig! Sie zahlt wirklich nur das Notwendige, also keine überflüssigen Luxusartikel.
Wie diese Produkte genau aussehen, ist von der Reise an sich abhängig, da in New York zum Beispiel andere Produkte von Nöten sind als beim Wandern in den Bergen. Sie sollten allerdings immer Belege besitzen, wodurch die Produkte genau benötigt wurden.
Bleibt ein Koffer unauffindbar, muss die Airline Ihnen den Inhalt komplett erstatten. Oftmals bleiben Gepäckstücke zwar nur für eine Tage verschollen, allerdings kommt es auch immer mal wieder vor, dass sie gar nicht mehr auftauchen.
In solchen Fällen müssen Sie der Airline den Totalverlust melden, woraufhin Sie den Inhalt belegen müssen und die entsprechende Summe ausgezahlt bekommen.
Aufgepasst! Hier existiert eine Obergrenze von 1 200 Euro pro Reisenden. Auch, wenn sich teurere Stücke im Koffer befanden, wird maximal diese Summe gezahlt.
Wenn Handgepäck abhandenkommt, sind Sie in der Beweispflicht und müssen nachweisen, dass Angestellte der Fluggesellschaft einen Fehler gemacht haben, ansonsten sind die Chancen auf Erfolg eher gering.
Anders bei Reisen mit der Bahn, hier wird ein Verschulden der Bahn vermutet, wodurch die Aussicht deutlich besser sind. Hier steht Ihnen ebenfalls eine Entschädigung zu, die Obergrenze liegt hier allerdings deutlich höher, variiert allerdings zwischen den Bahngesellschaften.
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Gepäckverlust”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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