Bild: Alena Gan/ shutter stock.com
Weihnachtszeit ist Dekozeit! Weihnachtsmänner, Rentiere, Lichterketten, Weihnachtsbaum, Aventskranz, Krippenspiel – die Liste, um sich vollends in Weihnachtsstimmung zu bringen, ist lang. Da kann es vorkommen, dass man es etwas mit der Dekoration übertreibt und damit seine Nachbarn verärgert. Gibt es Vorgaben, in welchem Ausmaß man sein Haus dekorieren darf? Inwiefern hab ich auf meine Nachbarn Rücksicht zu nehmen?
Es gilt klar zu unterschieden: Deko innerhalb und Deko außerhalb der Wohnung.
Was die eigene Wohnung betrifft, können Sie sie ganz nach Ihrem Geschmack herrichten. Ganz gleich um welche Dekoration es geht. Ob Beleuchtung, Weihnachtsbäume oder individuelle Ideen – es ist erlaubt. Sie dürfen auch Fenster und Türen dekorieren. Jegliche Klauseln im Mietvertrag, die anderes vorschreiben, sind unwirksam. Laut Urteil des Landgerichts Berlin ist erlaubt, was gefällt.
Jedoch gilt das nicht, sobald Sie aus Ihrer Haustür treten. Da zählt nicht mehr nur Ihr Geschmack.
Bevor Sie im Treppenhaus Sterne, Lichterketten oder Ähnliches aufhängen, sollten Sie sich zuerst generell in der Hausordnung erkundigen, ob es überhaupt erlaubt ist im Treppenhaus Dekorationen aufzuhängen. Anschließend sollten Sie das mit den anderen Bewohnern des Wohnhauses besprechen. Die Rücksprache mit Ihren Nachbarn ist vorrangig. Wenn die Mitmieter verlangen, dass die Dekoration abgehangen wird, müssen Sie dem nachkommen.
Grundsätzlich nicht erlaubt ist es, Duftsprays oder Duftkerzen im Flur zu verwenden. Dies würde nämlich eine bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums darstellen.
Um die Schlafruhe zu wahren, muss die Beleuchtung auf Balkon und Fassade um 22 Uhr abgeschaltet werden. Die Dekoration an der Fassade muss zum Erscheinungsbild der umliegenden Gebäude passen. Sollte das beeinträchtigt sein, darf der Vermieter die Dekoration verbieten.
Wichtig ist, dass Sie die Dekoration sicher befestigen! Denn sollte der Weihnachtsschmuck herunterfallen, haften Sie für den Schaden.
Beachten Sie, dass die Fassade durch die Weihnachtsdekoration nicht beschädigt werden darf – unterlassen Sie somit auch das Bohren von Löchern für die Halterung der Dekoration.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. In diesem aktuellen Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt Markus Mingers persönlich, ob man Weihnachtsgeschenke umtauschen kann.
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