Bild: Artur Szcybylo / shutterstock.com
Der eigene Name: Die wenigsten unter uns haben ihn sich selbst ausgesucht. Trotzdem begleitet er die meisten ein Leben lang, ohne Probleme. Doch nicht jeder ist glücklich mit seinem Vor- oder Nachnamen oder gar mit beiden. Für einige wird der eigene Name so sehr zur Belastung, dass sie ihn ändern lassen möchten. Im Folgenden erklären wir Ihnen, unter welchen Voraussetzungen eine Namensänderung möglich ist.
Der US- Amerikaner Isidore Heath Campbell hat seinen Nachnamen zu „Hitler“ geändert. Diese absurde Meldung ging 2017 durch die Medien. Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten scheint eben tatsächlich alles möglich. Doch ist eine Namensänderung auch in Deutschland so einfach?
Rund ein Viertel der Eltern bereuen den Namen, den sie ihrem Kind gegeben haben. Das schätzt die Namensberatungsstelle der Universität Leipzig. Auch ihren eigenen Namen würden viele Menschen gerne gegen einen anderen tauschen. Wenn Sie heiraten, sich scheiden lassen oder ein Kind adoptieren, sind Namensänderungen relativ einfach. Problematisch wird es, wenn Sie Ihren Vor- oder Nachnamen aus anderen Gründen ändern möchten. Eine Namensänderung ist nämlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich – die rechtlichen Hürden sind hoch.
Das Namensänderungsgesetz (NamÄndG), welches den Wechsel von Familien- und Vornamen bundesweit regelt, besagt, dass es einen wichtigen Grund für die Änderung eines Namens geben muss! Diese Gründe müssen so schwerwiegend sein, dass die Belange der Allgemeinheit dahinter zurücktreten. Denn die Gesellschaft hat ein Interesse daran, dass ein Name eindeutig einer Person zugeordnet werden kann. Straftäter und Schuldner sollen ebenso nicht einfach ihren Namen ändern dürfen, um sich versteckt halten zu können.
„Ein typischer Grund liegt dem NamÄndG zufolge vor, wenn eine Person in Deutschland eingebürgert wird, sie ihren Namen aufgrund gesetzlicher Vorschriften aber hier nicht weiter tragen kann“, erklärt Rechtsanwalt Jens-Moritz Wolff, Mitglied im Dresdner Anwaltsverein. Das kann zum Beispiel bei Familien aus osteuropäischen Ländern vorkommen, bei denen der Familienname bei Frauen zu einer weiblichen Form abgewandelt wird. In Deutschland ist das nicht möglich.
Der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familien- und Vornamen (NamÄndVwV) zufolge darf man seinen Namen ändern, wenn
Der Nachname kann sich natürlich auch aus familienrechtlichen und ausländerrechtlichen Gründen ändern, zum Beispiel bei einer Hochzeit oder einer Adoption. Zudem finden sich in Nebengesetzen Sonderfälle, zum Beispiel in Transgender-Fällen.
Wer seinen Vor- oder Nachnamen – unabhängig von einer Hochzeit, Scheidung, Adoption oder ähnliches – ändern möchte, muss dies beantragen. Zuständig ist in der Regel das örtliche Standesamt oder Einwohnermeldeamt. Neben dem ausgefüllten Antrag müssen Sie weitere Unterlagen einreichen, wie zum Beispiel eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses. Außerdem sollten Sie eine Bescheinigung anfügen, dass Sie der Name seelisch belastet. Eine solche Bescheinigung wird von einem Psychotherapeuten ausgestellt. Lehnt das Amt den Antrag ab, können Sie Widerspruch einlegen. Wenn dieser auch nicht erfolgreich ist, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Möchten Sie gegen das Standesamt auf eine Namensänderung klagen, sollten Sie sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der auf Namensrecht spezialisiert ist.
Die Bearbeitung eines Antrags auf Namensänderung dauert üblicherweise acht bis zehn Wochen. Zudem können für den Antragsteller je nach Verwaltungsaufwand und Person Kosten bis zu 1000 Euro anfallen, wenn der Familienname geändert werden soll. Bei Änderungen des Vornamens müssen Sie bis zu 250 Euro zahlen.
Bei Fragen zum Thema Namensrecht stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de . Weitere interessante und aktuelle News finden Sie täglich auf unserem Blog.
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