Bild: Alena Ozerova/ shutterstock.com
Wann muss ich meinen Vermieter über einen Schlüsselverlust informieren? Muss ich mir die Erlaubnis des Vermieters einholen, wenn ich Gäste beherbergen will? Muss ich dem Vermieter sagen, dass ich ein Kind erwarte? Antworten auf diese und weitere informative Fragen finden Sie im Folgenden!
Wenn Sie Gäste beherbergen wollen, brauchen Sie dazu nicht die Erlaubnis des Vermieters. Ob Frauen oder Männer zu Besuch kommen, wie viele, wie lange und wie oft sie bleiben, geht ihn nichts an.
Wer die Wohnung allerdings an Touristen vermieten will, muss den Vermieter nicht nur darüber informieren, sondern auch die schriftliche Erlaubnis, konkret für Touristenvermietungen, einholen.
Bei einer Untervermietung brauchen Sie generell die Erlaubnis des Vermieters. Andernfalls riskieren Sie eine fristlose Kündigung.
In einigen Mietverträgen steht auch etwas über die Haltung von Haustieren. Ist dem nicht so, hat der Vermieter bei der Anschaffung eines Vierbeiners nicht mitzureden – ganz gleich, um welches Tier es sich handelt. Generelle Haltungsverbote für Hunde und Katzen in Mietwohnungen sind unzulässig.
Ein Baby bringt einige Veränderungen mit sich. Unter Umständen müssen Sie auch Ihren Vermieter über Ihre Schwangerschaft informieren. Undzwar dann, wenn die Betriebskostenabrechnung pro Kopf umgelegt wird. Dies hat eine Änderung der Berechnungsgrundlage der Nebenkosten zur Folge.
Auch wenn der Vermieter den Einzug des Partners in die Mietwohnung nicht durchweg verbieten oder verhindern kann, sollten Sie ihn auf jeden Fall um Erlaubnis fragen. Andernfalls riskieren Sie Ärger und unter Umständen sogar die Kündigung.
Wer Veränderung in den eigenen vier Wänden braucht, kann das tun, solange es sich um kleine Renovierungsarbeiten handelt. Darunter fallen Tapeten, Wandstreichungen und Türlackierungen.
Arbeiten, die Sanierungscharakter haben und in die Bausubstanz der Wohnung eingreifen, muss der Vermieter jedoch unbedingt zustimmen.
Wer den Wohnungs- oder Hausschlüssel verliert, muss dem Vermieter Bescheid sagen. Wenn Sie Schuld am Verlust der Schlüssels sind, müssen Sie auch selbst für die Kosten eines Austauschs der Schlösser aufkommen. Dies gilt somit nicht für Diebstahl oder Ähnliches.
Keine Sorge: der Vermieter muss nicht über die Veranstaltung einer Party informiert werden. Aber Sie sollten sich Ihren Nachbarn gegenüber hinsichtlich des Lärmpegels rücksichtsvoll verhalten und sie vorab darüber informieren, dass es lauter werden könnte.
Über einen bevorstehenden längeren Urlaub müssen Sie Ihren Vermieter nicht informieren – es ist allerdings ratsam. Hinterlegen Sie für Notfälle einen Zweitschlüssel, um sich gegebenenfalls Ärger und unnötige Kosten zu ersparen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. In diesem aktuellen Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt Markus Mingers persönlich, wann man eine fristlose Kündigung der Wohnung möglich ist.
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