Bild: Vytautas Kielaitis / shutterstock.com
Nach der Pleite und dem turbulenten „Sickout“ der Piloten bei AirBerlin, streicht Ryanair nun 2.000 Flüge. Seitens der Billig-Airline spricht man von einem heillosen Durcheinander hinsichtlich der extrem hohen Anzahl an Annullierungen der Flüge.
Unser FAQ für verunsicherte Fluggäste: Welche Rechte habe ich? Steht mir Entschädigung von Ryanair zu? Was muss ich beim Buchen beachten?
Die wichtigsten Fragen auf einen Blick haben wir für Sie zusammengestellt. — Grundsätzlich kündigte die Billig-Airline Ryanair bis Ende Oktober eine Streichung von mehr als 2.000 Flügen an. Von diesen Annullierungen allerdings sollte für die Fluggäste wesentlich nichts zu spüren sein. Denn geplant ist nur eine Streichung von max. 50 Flügen täglich — das bei einer Tagesauslastung von 2500 Flügen.
Zunächst meldet sich der Geschäftsführer von EUflight.de zu Wort und vermutet hinter den angeführten Fluglotsenstreiks oder dem Wetter als Grund für die Annullierungen tausender Flüge ein Ablenkungsmanöver. Dahinter verbirgt sich vor allem die galante Ablösung von schlecht ausgelasteten Flügen. Heißt: Sind Flüge nur zu etwa 47% ausgelastet, ist es für Ryanair günstiger die Annullierung zu veranlassen, als diese tatsächlich starten zu lassen.
Ist mein Flug von den Annullierungen betroffen?
Ob Ihr Flug tatsächlich gestrichen wurde, teilt Ryanair seinen Fluggästen per Mail mit. Es ist daher ratsam zuerst Ihren Posteingang zu prüfen. Ryanair veröffentlichte jedoch zeitgleiche eine Liste annullierter Flüge unter https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/aktuelle-reise-info/flugannullierungen3. Prüfen Sie hier, ob auch Ihr Flug betroffen ist.
Gibt es das Recht auf Entschädigung?
Grundsätzlich ja. Sie können immer mit der Erstattung Ihres Ticketpreises rechnen. Hier ist der Zeitpunkt der Flugannullierung irrelevant. Bietet Ryanair Ihnen allerdings eine Ersatzbeförderung an und Sie diese auch annehmen, entfallen Entschädigungsrechte ggü. der Airline. — Ryanair selbst bietet Fluggästen die Möglichkeit die Rückerstattung des Ticketpreises beantragen oder kostenlose auf einen verfügbaren Flug umbuchen zu können.
„Mein Tipp: Buchen Sie nicht bei Portalen und nicht bei Fluggesellschaften wie AirBerlin. Weichen Sie auf Pauschalreisen aus, denn hier hat der Anbieter als Vertragspartner die Pflicht Ihnen Alternativen anzubieten. Wer direkt bei Ryanair gebucht hat, hat natürlich Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Ferner können bei Annullierung auch Schadenersatzforderungen nach Fluggastrechteverordnung Artikel 5 Abs.1 c u.a. geltend gemacht werden.“
Markus Mingers
Rechtsanwalt
Welche Voraussetzungen gibt es, um mein Recht auf Entschädigung geltend zu machen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Entschädigung verlangt werden. Zumeist ist dies nur bei kurzfristigen Streichungen von Flügen realistisch.
Wie hoch ist meine Entschädigung, wenn ich die Voraussetzungen erfülle?
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab — Kurz und knapp: DAS steht Ihnen zu!
Art. 5 FluggastrechteVO: Annullierung
„Bei Annullierung von Flügen müssen betroffenen Fluggästen gemäß Art. 8 / Art. 9 Abs. 1a und Abs. 2 von der Fluggesellschaft / dem Luftfahrtunternehmen sog. Unterstützungsleistungen angeboten werden. Ferner müssen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Ansprüche auf Ausgleichszahlungen für Fluggäste eingeräumt werden. (…) Beweispflicht ob und wann der Fluggast über die Annullierung unterrichtet wurde, liegt bei der Fluggesellschaft.“
— Vgl. https://www.beck.de/rsw/upload/palandt/01_fluggastrechtevo_2008.pdf
Wo sollte ich jetzt meinen Flug buchen?
Buchen Sie Ihren Flug direkt bei der Airline, nicht über Portale. Zudem ist es unerlässlich seine Kontaktdaten vollständig anzugeben, sodass Informationen zu Annullierungen oder Flugplanänderungen einen im Ernstfall erreichen. Übrigens: Auf teurere Airlines auszuweichen ist nicht zwangsläufig die bessere Alternativen. Entscheidend ist, wie es um die Flottengröße und die finanzielle Lage steht.
Kann ich trotzallem bei Air Berlin einen Flug buchen?
Von der Buchung Ihres Fluges bei AirBerlin ist erst einmal abzuraten. Der gewährleistete Kredit zur Überbrückung deckt offenbar derzeit nicht die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs. Mit Flugausfällen ist auch aktuell zu rechnen, wenn auch ein wilder Streik gerade nicht aktiv ist.
Welche Flüge sollte ich am besten buchen?
Ratsam ist es aktuell Pauschalreissen zu buchen. Hierbei ist der Anbieter der Reise bzw. der Reiseveranstalter zur Vertragserfüllung verpflichtet —nicht die Airline! Kommt es also zu Annullierungen bei AirBerlin oder Ryanair muss Ihr Reiseveranstalter für die Organisation von Ersatzflügen oder anderen Alternativen sorgen.
Ryanair kündigte allerdings zum kommenden Winterurlaub sowie für 2018 geplante Reisen eine wiedereingekehrte Verlässlichkeit an. Ab November würde sich die Lage um die Billig-Airline normalisiert haben.
Sie brauchen juristischen Rat? Wir vertreten auch Ihre Rechte und Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften, wenn auch Sie von Flugannullierungen, Ausfällen oder Planänderungen betroffen sind. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail. — Unser Ziel ist es Ihre Rechte durchzusetzen: Der Kampf gegen die Big Player ist mit uns nicht aussichtslos!
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