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Wie Sie durch einen Widerruf Ihres Leasing oder Kreditvertrags Ihr Diesel Fahrzeug los werden

19.09.2017

Bild: Alexandru Nika / shutterstock.com
Widerruf als lukrative Chance: Fahren Sie ein Diesel PKW? Fürchten Sie aufgrund des Diesel Abgasskandal auch Fahrverbote und einen hohen Wertverlust?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug beim Kauf finanziert haben, ist es in vielen Fällen möglich dem Kredit- oder Leasingvertrag zu widerrufen und somit das Fahrzeug los zu werden.
Durch den Widerruf Ihres Leasing- oder Kreditvertrag können Sie in vielen Fällen die Rückabwicklung möglich machen, somit ist die Rückgabe des Fahrzeugs möglich, ohne dass Sie für die Nutzung etwas bezahlen müssen. Wir von der Kanzlei Mingers und Kreuzer vertreten mehr als tausende Mandanten in solchen Fällen. Im Folgenden beantworten unsere Experten die häufigsten Fragen zu diesem Thema.

1. Welche Kredite und Leasingverträge kann man widerrufen?

Generell kommen zunächst einmal alle Kredit- und Leasingvertäge in Frage, sofern Sie sie als Privatpersonen abgeschlossen haben. Darlehen, die gewerblich abgeschlossen worden, kommen nicht in Frage. Sobald Ihr Darlehen eine Widerrufsbelehrung hat, ist ein Widerruf möglich. Damit Sie ihren Kredit- oder Leasingvertrag widerrufen können, müssen Sie einen Fehler in ihren Vertrag nachweisen können, damit die eigentliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht greift und man auch noch später den Vertrag widerrufen kann. Nach Meinung unserer Experten haben fast alle Kredit- oder Leasingverträge Fehler.

2. Wie hängt der Kredit mit dem Autokauf zusammen?

Wenn Sie für einen Autokauf ein Darlehn aufnehmen und den Verwendungszweck nachweisen können, spricht man von einem sogenannten „verbundene Geschäft“. Damit Sie Ihrem Vertrag wirksam widerrufen können, müssen Sie sowohl dem Darlehn als auch dem Kauf des Autos rückabwickeln.

3. Was passiert bei einer Rückabwicklung?

Durch eine Rückabwicklung wird der Kunde so gestellt, als sei es nie zu einem Kauf des Fahrzeugs und nie zu einem damit verbundenen Darlehn gekommen. Nach Meinung unserer Experten bedeutet das für Sie: Sie bekommen die Tilgungsraten zurück, Ihr verbleibender Kredit wird gelöscht und Sie müssen keine Nutzungsgebühren zahlen. Allerdings müssen Sie ihr Fahrzeug der Bank zurückgeben. Unterm Strich sind Sie also während ihres Kredit- oder Leasingvertrags beinahe kostenlos Auto gefahren.

4. Wie erfahre ich, ob mein Kredit- Leasingvertrag fehlerhaft ist?

Kontaktieren Sie unsere Experten unter der Telefonnummer 02461 / 80 81 oder unter dem beigefügten Kontaktformular und lassen Sie sich von unserem Rechtsanwälten beraten. Wir bieten Ihnen die kostenlose, schnelle und kompetente Bewertung Ihres Autokredit bzw. dessen Unterlagen als Service an. Senden Sie uns dazu Ihren Leasing- oder Kreditvertrag z.B. per Mail an info@mingers-kreuzer.de

5. Gilt diese Form des Widerrufs nur für Diesel Autos?

Nein, prinzipiell ist dieser Weg auch für alle anderen Fahrzeuge möglich. Die einzige Voraussetzung ist, dass Ihr Auto durch einen Leasing- oder Kreditvertrag erworben wurde.

6. Wann ist für mich ein Widerruf sinnvoll?
Sinnvoll ist der Widerruf vor allem, wenn der Leasing- oder Kreditvertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde. Wenn Sie ihrem Vertrag davor abgeschlossen haben ist der Widerruf auch möglich, allerdings müssen Sie dann eine Nutzungsentschädigung zahlen. Attraktiv ist der Widerruf vor allem auch für Dieselautos, weil bei denen hohe Wertverluste und Fahrverbote drohen.
7. Welche Kosten kommen auf mich zu?
Allgemein müssen Sie für den Widerruf einen Anwalt einschalten, der dann auch vielleicht eine Klage einreichen muss. Die Höhe der Kosten hängen dann vom so genannten „Streitwert“ ab, also der Höhe des Kredits. Diese Kosten werden aber von der Rechtsschutzversicherung (Privatrechtsschutz) getragen. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie gegebenenfalls noch eine abschließen bevor Sie Klage einreichen.
Generell ist durch den Widerruf Ihres Leasing- oder Kreditvertrags eine nahezu kostenlose Nutzung Ihres Autos möglich. Vor allem bei Dieselfahrzeugen lohnt es sich, wenn man die anstehenden Fahrverbote und Wertverluste bedenkt.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema haben, stehen wir Ihnen als Experten im Widerruf gerne zur Seite. Erreichen können Sie uns telefonisch unter 02461 / 80 81 oder dem unten beigefügten Formular.

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