Bild: Don Pablo / shutterstock.com
Immer wieder hört man, dass in Häuser eingebrochen wurde, sogar genau in der Nachbarschaft! Doch wie kann man sich am besten gegen Einbrüche schützen? Darf man sein eigenes Grundstück ohne Einschränkungen durch Kameras überwachen?
Grundsätzlich darf man sein eigens Grundstück durch Kameras aufnehmen und das Material sichern, für den Fall eines Einbruchs. Dieses Videomaterial darf man jedoch nicht verbreiten! Es darf einschließlich als Hilfsmittel für die Polizei dienen und nicht zum Beispiel ins Internet gestellt werden!
Außerdem ist zu beachten, dass man nur sein eigenes Privatgrundstück filmt und nicht etwa einen Bürgersteig. Es ist auch nicht erlaubte eine gemeinsame Auffahrt zu filmen, da dies unter Umständen das Recht eines jeden am eigenen Bild oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.
Man sollte auch aufpassen, wie man Kameratrappen ausrichtet. Es gibt Gerichte, die der Meinung sind, dass selbst Attrappen zum Beispiel vorbeigehende Passanten unter Überwachungsdruck setzen!
Durch nicht gestattetest filmen und fotografieren, wird gegen ein europaweites Datenschutzgesetz verstoßen. Wenn man also einen Gehweg, seine Nachbarn oder sogar Besucher seines eigenen Grundstücks unerlaubt filmt, droht einem in den meisten Fällen ein Bußgeld, welches von der Datenschutzbehörde erlassen wird. Unter anderem haben die Geschädigten außerdem noch einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und sogar Schmerzensgeld! Es könnte auch passieren, dass Filme oder Fotos, die in einer Strafsache als Beweismaterial dienen, nicht akzeptiert werden, da diese unerlaubterweise aufgenommen wurden.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn zum Beispiel sein Auto auf einem öffentlichen Gelände immer wieder beschädigt wird, hat der Geschädigte das Recht, dieses Grundstück mithilfe von Kameras zu überwachen. In diesem Fall hat das Filmen von Öffentlichem Grund keine Folgen!
Auch wenn man sein eigenes privates Grundstück Überwachen lässt, sollte man z.B. ein Schild anbringen, welches Besucher über die Kameras informiert.
Datenschutzbehörden informieren einen außerdem auch darüber, wie man sich am effizientesten gegen Einbrüche schützen kann!
Wenn Sie Ihr Grundstück durch Videokameras überwachen wollen, sollten Sie also dringlichst darauf achten, dass Sie die Kameras so ausrichten, dass wirklich nur Ihr eigenes Gelände gefilmt wird. Sie sollten jedoch auch ein Warnschild anbringen, sodass Besucher darüber informiert werden, dass Ihr Gelände videoüberwacht ist!
Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema Einbruchsicherung haben, können Sie sich gerne telefonisch bei uns melden! Wir sind unter der Nummer 02461/8081 erreichbar und helfen Ihnen gerne weiter! Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder auf unserem YouTube-Kanal!
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