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Durch die Änderung der Nutzungsbedingungen bei Whatsapp wird es Facebook-Unternehmen nun ermöglicht, die Daten von Usern des Messengers weiter zu verwenden. Somit können sämtliche Nummern, sowohl die eigene, als auch die der Kontakte durch sämtliche Unternehmen Facebooks verwendet werden. Ein Widerspruch gegen diese Art der Nutzung soll nur eingschränkt möglich sein. Akzeptiert man die Änderung der Nutzungsbedinungen nicht, bleibt dem User nur eine Möglichkeit: die App nicht mehr zu benutzen.
Profilbild, Handynummer, Whatsapp-Status – all dies sind Informationen, die Sie dem Messenger preisgeben und die an Facebook weitergegeben werden. Auch der Zugriff auf das Adressbuch wird genutzt und Whatsapp ermittelt dadurch eventuelle Personen, die die Messengerdienste noch nicht nutzen. Metadaten sind für die Facebook-Konzerne jedoch von besonderem Interesse. Wer schreibt wann mit wem, wie oft und wo? Diese Daten werden alle erfasst und weitergeleitet.
Whatsapp bestreitet jedoch, dass die Inhalte von Whatsappnachrichten übertragen werden. Die neuste App-Version von Anfang diesen Jahres sieht eine sogenannte „Ende-zu-Ende“- Verschlüsselung vor, wodurch jegliche Inhalte verschlüsselt versendet werden. Wichtig ist hierbei, dass beide Parteien eines Chats dieses aktuelle Update bereits installiert haben.
Schon lange benutzt Facebook die Daten seiner Nutzer für personenbezogene Werbung. Durch das Adressbuch und die darin enthaltenen Daten, die Whatsapp verwendet, ist es Facebook nun noch besser möglich, die Werbung auf den User zu zu schneiden. Standorte von eingespeicherten Firmen, Personen in der Umgebung oder ähnliches unterstützen dieses Vorhaben. Zudem gibt Whatsapp an, dass Spam verhindert werden soll und auch eine leichtere Vernetzung von Personen erfolgen kann.
Ein weiterer Vorteil für Facebook ist die Kopplung mit Whatsapp deshalb, weil viele Nutzer absichtlich nicht ihre Handynummer angeben. Dies erübrigt sich nun dank Whatsapps neuer Nutzungsbedingungen.
Problematisch wird es, wenn man genauer in die Nutzungsbedingungen schaut und liest, dass Whatsapp den Nutzer dafür verantwortlich macht, die Daten seiner Kontakte weiterzugeben. Man bestätigt durch das Akzeptieren der Änderungen, dass man die Autorisierung besitzt, Daten der eigenen Kontakte preiszugeben.
Da Whatsapp einen Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten quasi unmöglich macht, wäre die einzig konsequente Lösung, den Whatsapp-Messenger nicht mehr zu verwenden. Weil Whatsapp jedoch der meist genutzte Messenger der Welt ist, entsteht hier das Problem. Es bleibt also bei dem Nutzer, abzuwägen, ob der Datenschutz oder die Kommunikation Priorität hat.
Generell jedoch rät die Verbraucherzentrale zu Messengerdiensten, die keine Weitergabe persönlicher Daten zu werbetechnischen Zwecken vorsehen. Hierzu zählen Messenger, die keine Mobilfunknummern benötigen oder über europäische Server laufen, die einem strengeren Datenschutzrecht unterliegen. Mit Vorsicht zu betrachten sind also sämtliche Apps, deren Sitz in den USA liegt, da hier ein viel schwächeres Datenschutzrecht gilt.
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