Bild: Fh Photo/ shutterstock.com
Immer häufiger kommen private Überwachungskameras zum Schutz vor Einbrechern zur Anwendung. Doch wo und wie darf man überhaupt filmen?
Grundsätzlich gehören private Kameras nur auf das eigene Grundstück. Das heißt, dass vor allem auf öffentlichen Wegen nicht gefilmt werden darf. Überwachungskameras dürfen also nicht auf die Nachbarn oder Passanten (etwa auf einem Gehweg) ausgerichtet werden.
Sollten Sie also entsprechende Regeln beim Filmen Ihres Grundstücks beachten, können die Materialien unter Umständen anschließend zur Ermittlung von Einbrechern genutzt werden. Einschränkungen ergeben sich regelmäßig aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie aus dem Recht am eigenen Bild. Jeder Mensch kann also selbst darüber entscheiden, ob und wann Fotos oder Videos von ihm veröffentlicht werden. Heimliche Aufnahmen gegen den Willen des Aufgenommenen sind daher unzulässig. Das kann in manchen Fällen sogar schon wegen des Überwachungsdrucks bei einer reinen Attrappe der Fall sein.
Auch wenn Sie nur das eigene Grundstück filmen, sollten Sie entsprechende Hinweisschilder anbringen. Anderenfalls könnte ein Verstoß gegen europarechtliche Datenschutzregeln vorliegen, der eine mögliche Verwertung der Aufnahmen in einem späteren Strafprozess verhindern kann. Darüber hinaus droht Ihnen zudem ein Bußgeld der Behörde für Datenschutz sowie eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassung oder Schadensersatz.
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn es auf Ihrem Grundstück zu einer wiederholten Beschädigung gekommen ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn zum Beispiel Ihr Auto wiederholt zerkratzt worden ist.
Beschränken Sie also Sicherheitskameras auf Ihr eigenes Grundstück, auch wenn es zum Schutz vor Einbrechern dient. Schließlich können schon reine Attrappen in die Rechte anderer eingreifen. Unter keinen Umständen sollten Sie Material ohne Einverständnis im Internet veröffentlichen.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Einbruch und Überwachung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.
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