Bild: Georgejmclittle / shutter stock.com
Liebe online suchen wird im Fernsehen denkbar einfach beworben: Einfach anmelden, den perfekten Partner finden und für immer glücklich. Mit Blick auf das eigentliche Geschäftsgebaren sind die meisten Nutzer von Dating-Portalen allerdings weniger glücklich! Verlängerte Schnuppermitgliedschaften, teure Monatsbeiträge für Premium-Mitglieder — Im Spiel Wahrheit oder Pflicht bei Dating-Portalen spricht das LG Berlin nun ein Machtwort!
Auf der Suche nach der Liebe werden viele Nutzer von Dating-Portalen schamlos betrogen: Mitgliedschaften werden verlängert, kostenpflichtig versteht sich. Die Plattformen daily-date und dateformore, die von der Ideo GmbH in Deutschland und Österreich betrieben werden, sind nun auf Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband per Urteil dazu verpflichtet worden, Nutzer und Mitglieder besser und klarer über Kündigungsfristen und Widerrufsrechte zu informieren.
Die Ideo GmbH lockte Verbraucher mit einer Schnuppermitgliedschaft, informierte Nutzer aber nicht weiter über eine automatische Verlängerung des Vertrages. Kompliziert war für hinters Licht geführte Nutzer dann aber auch der Ausstieg aus dem nun teuren Geschäftsverhältnis. Darüber hinaus versprach man Nutzern eine zweiwöchige Premium-Mitgliedschaft für 1,00 € — leider übersahen viele Nutzer das Kleingedruckte auf dem Bildschirmrand. Dort stand geschrieben, dass sich diese Premium-Mitgliedschaft umsechs Monate automatisch verlängere – zum stolzen Preis von 89,90 € monatlich!
Den Dating-Portalen kam zugute, dass offenbar nur wenige diese Widerrufsbelehrung, die mit Anmeldung und Nutzen der Inhalte verfiel, und die Kündigungsfristen in den verlinkten AGBs lasen. So fielen viele Nutzer letztlich auf die Schnäppchen-Angebote rein!
Lediglich der Verweis auf die AGBs ebenso wie versteckte und unkenntlich gemachte Widerrufsbelehrungen führten nach zahlreichen Beschwerden bei der Verbraucherzentrale zum Rechtsspruch. Das Landgericht Berlin forderte mehr Information und vor allem klare und hervorgehobene Regelungen zur Kündigung und zum Widerruf!
Das Erlöschen des Widerrufsrechts bei Anmeldung und Nutzen des Internetinhalts müsse eindeutig vom Nutzer getroffen werden und dürfe zudem nicht einfach klammheimlich eingeschlossen sein. Eine Vermischung ist nicht gestattet!
Es genügt ebenfalls nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit AGB zu kennzeichnen und als Link freizugeben. Auch die Erklärung zum Datenschutz lief auf Dating-Portalen der Ideo GmbH nicht rechtskonform. Was letztlich wie auf anderen Websites zu sehen sei, war auf dailydate und dateformore nicht ersichtlich für Nutzer.
Allerdings gab das LG Berlin nur einigen Punkten der Klage durch die Verbraucherzentrale Bundesverband statt. Bspw. war auch der Punkt der unklaren Einschätzbarkeit für Nutzer über Anzahl und Geschlecht der Mitglieder in regionaler Verteilung. In diesem Punkt u.a. ist aber bereits Berufung eingelegt worden. — Wir informieren Sie über Neuigkeiten in diesem Fall!
Selbst betrogen auf Dating-Portalen oder betrügerischen Websites zum Opfer gefallen? Wir helfen Ihnen gerne aus der Zwickmühle und vertreten bundesweit, sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich Ihre Interessen. Rufen Sie an & profitieren Sie von unserer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung.
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